Ist man nicht mit der Geburt Deutscher, kann man die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Dabei gelten unter anderem folgende Voraussetzungen: Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, leben seit mindestens acht Jahren in Deutschland, sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt, verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse und sie haben einen Einbürgerungstest bestanden