Hagen. Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie muss sich ein Mitarbeiter der katholischen Kirche in Hagen verantworten.
Das Schöffengericht hat den ehemaligen Mitarbeiter einer katholischen Kirchengemeinde in Hagen wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie (in acht angeklagten Fällen aus dem Jahr 2017) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Vorsitzender Richter Michael Brass hatte zum Schutz der Privat- und Intimsphäre des Angeklagten für die gesamte Beweisaufnahme und die Plädoyers die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das galt auch für 18 Polizeianwärter, die zunächst noch im Zuschauerraum saßen. Da die Anklageschrift ebenfalls hinter verschlossen Türen verlesen wurde, sind Einzelheiten zu den Vorwürfen nicht bekannt geworden.
Amtsgerichtssprecher Christian Dembowski: „Bei dem Angeklagten waren über 7000 Bilddateien und über 1000 Videodateien gefunden worden.“
Als Bewährungsauflage hat das Gericht dem Verurteilten auferlegt, eine bereits begonnene Therapie fortzusetzen und nicht ohne ärztlichen Rat abzubrechen.