Hagen. Das Einzelhandelsangebot im Fleyer Viertel in Hagen soll verbessert werden. Der Edeka-Markt möchte erweitern. Darüber berät die Politik.
Der Supermarkt an der oberen Fleyer Straße soll erweitert werden. Der Grundstückseigentümer möchte der Edeka-Filiale statt bislang 800 Quadratmeter maximal 1500 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stellen. Um das städtebauliche Verfahren rechtssicher zu gestalten, sind sowohl die Aufstellung eines Bebauungsplanes als auch eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Eingeschossiger Anbau geplant
Die bisherige Planung der Investoren sieht vor, dass der Markt durch einen eingeschossigen Anbau nach Süden erweitert wird. Daran anschließen soll sich eine Parkplatzfläche. Die Zufahrt soll auch in Zukunft über die Fleyer Straße erfolgen, allerdings müsste die Einfahrt dann um etwa 20 Meter verlagert werden. Der dafür notwendige Platz soll entstehen, indem die vorhandene Tankstelle abgerissen wird.
Das inzwischen fünf Jahre alte Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hagen stellt ausdrücklich fest, dass das Nahversorgungsangebot im Hochschulviertel aktuell nicht sehr üppig sei. Ein zentraler Versorgungsbereich sei nicht einmal auszumachen. Daher seien Modernisierungspläne wie bei dem Supermarkt an der Fleyer Straße grundsätzlich zu befürworten um den Standort zu sichern. Bislang sei nämlich ein hoher Kaufkraftabfluss aus dem Stadtteil zu beobachten.
Um die Erweiterungspläne umsetzen zu können, müssen sowohl der Flächennutzungsplan als auch der Bebauungsplan geändert werden. Der im Süden angrenzende städtische Grünzug (Feuchtgebiet Loxbaum), der als geschützter Landschaftsbestandteil gilt, bleibt von den Planungen unberührt. Mit der Einleitung des Verfahrens durch die Bezirksvertretung Mitte steht auch die Beteiligung der Öffentlichkeit noch in der ersten Hälfte dieses Jahres an.
Kosten tragen die Investoren
Die Stadt möchte mit den Investoren einen Vertrag abschließen, so dass diese die Kosten für erforderlichen Fachgutachten verpflichten. Zudem möchte sich die Verwaltung die Planungsleistungen für die Bauleitplanung honorieren lassen.