Hagen. Bislang konnte die Fördersumme für die Rathaussanierung in Hagen nicht abgerufen werden. Das Geld drohte zu verfallen. Nun gibt es eine Lösung.
Die Stadt Hagen unterstützt die Forderung des Deutschen Städtetages nach einer Fristverlängerung für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, das auch etliche Bauprojekte in Hagen fördert.
Das größte geplante Projekt ist die energetische Sanierung der Rathausfassade. Dafür lag eine Finanzspritze von 4,5 Millionen Euro aus dem Fördertopf bereit. Das Vorhaben konnte bisher allerdings nicht durchgeführt werden, obwohl der Ratsbeschluss zur Umsetzung sowie Planungen des Berliner Büros Specht, Kalleja und Partner längst vorliegen. Es fand sich jedoch kein Unternehmen, um die Sanierung umzusetzen.
Frist wird verlängert
Inzwischen hat sich eine Lösung abgezeichnet: Im Sommer 2019 vereinbarte die Bezirksregierung mit dem Bund eine Verlängerung der Frist bis Ende 2022. Grundlage dafür ist das „PPP-Modell“, wonach die Stadt nicht nur die Sanierung, sondern zusätzlich einen 30-jährigen Wartungsvertrag ausschreibt.
Aus Sicht des Städtetages hakt die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in den Kommunen dementsprechend nicht an internen Versäumnissen, sondern an der Auftragslage in der Bauindustrie, an fehlenden oder nicht akzeptablen Angeboten. Aus der Zurückweisung überteuerter Angebote oder Aufhebung einer Ausschreibung dürfe kein Verfall von Fördermitteln resultieren, meint der Städtetag.
Langsamer Mittelabfluss
Dieser unterstützt mit seiner Forderung den Bundesrat, der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Fortführung der Flüchtlingsfinanzierung gefordert hatte, die Fristen beim Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu verlängern. Aufgrund der Kritik am langsamen Mittelabfluss in den Kommunen geht der Städtetag jetzt allerdings nicht von „uneingeschränkter Zustimmung des Bundestages“ aus.
Durch das Gesetz flossen seit 2015 Fördermittel in Millionenhöhe für Infrastrukturprojekte und Schulsanierungen in die Kassen finanzschwacher Kommunen. 2016 wurden die Umsetzungsfristen schon einmal um zwei Jahre verlängert, da die Planungsressorts im Zuge der Flüchtlingswelle überlastet waren.