Eilpe. Bis zu 45.000 Euro müssen die Anwohner der Hüttenbergstraße in Hagen zahlen, falls die von der Stadt geplanten Baumaßnahmen Wirklichkeit werden.

Die Anwohner der oberen Hüttenbergstraße in Eilpe sollen für die endgültige Herstellung ihrer Straße tief in die Tasche greifen. Durchschnittlich 25.000 Euro fordert die Stadt Hagen von jedem der 30 Grundstücksbesitzer, der eine Fläche an dem betreffenden Straßenabschnitt sein Eigen nennt. Je nach Grundstücksgröße ist die Summe bedeutend höher. Hildegard Rüther zum Beispiel soll mit 45.000 Euro zur Kasse gebeten werden. „Wir haben erstmal geschluckt, als wir erfuhren, welche Summen da auf uns zukommen“, sagt Stephan Blankenagel, ebenfalls Anwohner der Hüttenbergstraße.

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Es sei angedacht, die Hüttenbergstraße zwischen den Abzweigungen Am Weitblick und Krähnockenstraße „erstmalig endgültig herzustellen“, teilte die Stadt Hagen mit. Diese Formulierung empfinden die Anwohner als Ohrfeige, wurde die Hüttenbergstraße doch vor 52(!) Jahren erschlossen und bebaut. „Ich kann mich noch gut erinnern, wie wir hier eingezogen sind“, berichtet Angelika von Danwitz: „Die Straße war nicht mehr als ein Feldweg, den wir Nachbarn auf private Kosten haben teeren lassen.“ Ein halbes Jahrhundert verging, die Hüttenbergstraße wurde zur ruhig-beschaulichen Anwohnerstraße, die Anwohner waren zufrieden, niemand dachte mehr daran, dass die Erschließung Ende der 60er-Jahre nicht abgeschlossen worden war.

Fehlender Grunderwerb

Doch im Rathaus hatten man die Hüttenbergstraße keineswegs vergessen. Dass die „Erstherstellung“ nicht abgeschlossen werden konnte, lag am fehlenden Grunderwerb. So mancher Anwohner weigerte sich schlichtweg, das ihm gehörende Stück Straße vor seinem Haus an die Stadt zu verkaufen. Das aber ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Beitragsrecht angewendet werden kann. Der Stadt fehlten also jahrzehntelang die rechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung der Hüttenbergstraße, bis heute hat ein Anwohner seine Straßenparzelle nicht verkauft. Die Baumaßnahmen dürften nun dennoch beginnen, so Stadtsprecherin Berwe. Das betreffende Grundstück des Anwohners bleibe jedoch unangetastet, die Teilfläche wird nicht miterneuert.

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Die Gesamtkosten der geplanten Baumaßnahme (Asphaltierung, Beleuchtung, Kanal) schätzt die Stadt auf rund 952.000 Euro. Die beitragsfähigen Kosten, die zu 90 Prozent auf die 30 Anwohner umgelegt werden dürfen, belaufen sich demnach auf 840.000 Euro (macht 756.000 Euro insgesamt bzw. 25.000 Euro pro Einwohner). Dass es sich um Schätzungen handelt, ist ein weitere Kritikpunkt der Anwohner. „Es gibt keine Transparenz in diesem Verfahren“, so Meike Blankenagel.

Findet neues Gesetz keine Anwendung?

Derweil bemüht sich Bezirksbürgermeister Dahme, zwischen Stadt und Anwohnern zu vermitteln. Möglicherweise könnten ja die enorm teuren Entwässerungs- und Kanalbaumaßnahmen reduziert werden, so Dahme: „Man muss sehen, was da möglich ist.“ In ihrer Sitzung am 4. März wird die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl das Gesamtvorhaben diskutieren.

Ob die Anwohner der Hüttenbergstraße von dem neuen Gesetz profitieren, mit dem die schwarz-gelbe Landesregierung am Mittwoch die Straßenausbaubeiträge von Grundstückseigentümern in NRW um die Hälfte reduziert hat, müsse erst noch geprüft werden, sagt der Bezirksbürgermeister: „Es wäre natürlich schön, wenn die Betroffenen so viel weniger bezahlen müssten.“

Ausbau bereits im nächsten Jahr geplant

Den betroffenen Anliegern stellte die Stadt die Ausbaumaßnahme im Rahmen einer Informationsveranstaltung vor.

Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahmen sollen im Jahr 2020 erfolgen. Die Bauzeit liegt bei ca. acht Monaten. Zur Finanzierung plant die Stadt, Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag zu erheben.

Für die Stadtverwaltung scheint indes festzustehen, dass das Gesetz im Falle der Hüttenbergstraße nicht zur Anwendung kommen kann. Eine Ersterschließung, so Stadtsprecherin Berwe, basiere auf Bundesrecht und damit auf einer anderen rechtlichen Grundlage als die viel diskutierten Straßenbaubeiträge des Kommunalabgabengesetzes, für die das Land zuständig sei.