Hagen. Die aussichtsreichsten Bewerber um den Hagener OB-Posten, Erik O. Schulz und Wolfgang Jörg, begrüßen die Stichwahl-Entscheidung des Gerichts.

Auf durchaus positive Resonanz ist in Hagen die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofes gestoßen, den Oberbürgermeister der Stadt gegebenenfalls in einer Stichwahl zu ermitteln.

„Mit Blick auf die Stärkung der Demokratie kann das Urteil zur Beibehaltung der Stichwahl sicher nur positiv bewertet werden“, kommentiert Amtsinhaber Erik O. Schulz gegenüber der Stadtredaktion das knappe 4:3-Votum der Münsteraner Richter. „Das ist ein wichtiger Schutz der Demokratie“, begrüßte auch der aussichtsreichste Mitbewerber um den Posten des Hagener Verwaltungschefs, Wolfgang Jörg (SPD), den Urteilsspruch.

Fehlende Legitimation

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes müssen die Bürger künftig wieder ein zweites Mal ins Wahllokal, wenn es im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Oberbürgermeister-Kandidaten gibt. Die Abschaffung der Stichwahl sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar, sagte der Gerichtshof zur Begründung. Für die Wahl der Bürgermeister und Landräte sei neben der demokratischen Legitimation auch die Höhe des Zustimmungsgrades von Bedeutung. „Die relative Mehrheit kann im ersten Wahlgang extrem weit weg sein von der absoluten Mehrheit“, sagte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Ricarda Brandts, in der Urteilsbegründung.

Wechselvolle Geschichte

Die kommunalen Stichwahlen waren in NRW 1994 von der SPD eingeführt worden und fanden erstmals 1999 statt.

Die schwarz-gelbe Regierung von Jürgen Rüttgers kippte die Stichwahl wieder. SPD und Grüne zogen damals vor das Verfassungsgericht, das seinerzeit die Abschaffung allerdings billigte.

Die rot-grüne Regierung von Hannelore Kraft führte die Stichwahl wieder ein, bevor sie von Schwarz-Gelb jetzt erneut einkassiert wurde.

„Sollte es bei uns in Hagen am 13. September keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters geben, wird es die Aufgabe der beiden verbleibenden Kontrahenten sein, möglichst viele Wählerinnen und Wähler an die Urnen zu holen, um eine breite Legitimation durch die Bürgerschaft zu erreichen“, beschreibt der Oberbürgermeister die Herausforderung für den zweiten Urnengang. 2014 war Schulz mit 47,8 Prozent der Wählergunst nur relativ knapp an der absoluten Mehrheit gescheitert, während sein Stichwahl-Herausforderer Horst Wisotzki (SPD) immerhin noch 35,6 Prozent der Stimmen erreichte.

Abnehmendes Wählerinteresse

In der Stichwahl selbst setzte sich der Allianz-Kandidat letztlich mit 62,7 zu 37,3 Prozent deutlich durch. Allerdings konnte der neue Verwaltungschef in der Stichwahl angesichts des gesunkenen Wählerinteresses lediglich noch 29.204 Stimmen hinter sich vereinen, während er in der ersten Runde noch 31.884 Stimmen erhielt. Sein Amtsvorgänger Jörg Dehm, in dessen Ägide es gar keine Stichwahl gab, wurde mit lediglich 39,5 Prozent der Stimmen (27.047) ins Amt gewählt und ließ dabei unter anderem Jochen Weber (SPD/27,2 %) und Jochen Riechel (Grüne/12,2 %) hinter sich. Bei den Urnengängen davor hatten sich in Hagen jeweils in Stichwahlen Wilfried Horn (CDU) gegen Dietmar Thieser (SPD) sowie Peter Demnitz (SPD) gegen Christoph Gerbersmann (CDU) behauptet.

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichts macht die Wahl in Hagen noch einmal spannend“, zeigte sich Herausforderer Jörg durch die Entscheidung vom Freitagvormittag hoch motiviert. Die Justiz habe „dem parteipolitischen Kalkül von CDU und FDP nicht nachgegeben“. In Hagen haben neben Schulz (parteilos) und Jörg (SPD) bislang noch die AfD (Kandidatenwahl steht noch aus) sowie Josef Bücker (Hagen Aktiv) angekündigt, bei der Kommunalwahl 2020 am 13. September sich für den OB-Posten bewerben zu wollen. Auch von Linken-Ratsherr Ingo Hentschel wird erwartet, dass dieser noch seinen Hut in den Ring wirft. CDU, FDP und Grüne haben bereits ihre Unterstützung für Erik O. Schulz signalisiert.