Hagen. Im Hagener Spielhallen-Prozess fordern die Verteidiger eine Strafe unter vier Jahren. Der Angeklagte sagt: „Habe Fehler meines Lebens begangen.“
Spielhallen-Prozess: die Stunde der Verteidiger und das Schlusswort des noch verbliebenen, angeklagten Familienoberhaupts (43): „Ich habe mein Haus, meinen Ruf sowie meinen Beruf verloren – und den Fehler meines Lebens begangen.“
Für diesen „Fehler“ sei eine Haftstrafe von „nicht mehr als vier Jahren“ angemessen, so die beiden Verteidiger. Der Haftbefehl sei aufzuheben. In ihrem Plädoyer rechneten die Anwälte den Steuerschaden auf „unter 13 Millionen“ herunter.
Lukrative Steuerverkürzungen
Rechtsanwalt Dr. Malte Cordes (Dortmund) führte aus, das Herunterschrauben der Spielautomaten-Umsätze sei „verlockend gewesen“. Die lukrativen Steuerverkürzungen, mit einer Manipulationsquote zwischen 15 und 42 Prozent, hätten schließlich dazu geführt, dass der Angeklagte „in seinem eigenen Handeln gefangen war“. Nun stünde der vor den Scherben seiner wirtschaftlichen Existenz. 14 Monate U-Haft in einer 14-Quadratmeter-Zelle, Unterbringung zu dritt und mit einem Drogensüchtigen – „der Strafzweck ist bereits jetzt erreicht“, glaubt Verteidiger Dr. Cordes.
Verteidiger Hans Reinhard (Marl) lobte den Angeklagten: Der habe im Prozess kooperiert und sich „vollständig nackig gemacht“.