Hagen. Familie Flüs aus Hagen hat drei Kinder, und für jedes benötigt sie ein Schülerticket. Das kostet. Für einen Rabatt ist der Schulweg zu kurz.

Emil, der älteste Sohn von Michael und Jennifer Flüs, besucht das Fichte-Gymnasium. Der Schulweg ist 3,3 Kilometer lang und damit nicht lang genug für ein Schokoticket. Die begehrte Schülerfahrkarte, für die eine Familie mit einem Kind lediglich zwölf Euro pro Monat zusteuern muss, gibt es für ein Kind in der Sekundarstufe I erst ab einer Schulweglänge von mehr als 3,5 Kilometern.

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Michael und Jennifer Flüs müssen daher 36,70 Euro für Emils Ticket bezahlen. Sein Bruder Theo (11) hat erst recht keinen Anspruch auf ein Schokoticket, er hat es von Emst zur Realschule Halden 1,8 Kilometer weit. Also haben die Eltern auch für Theo ein Ticket gekauft – ebenfalls zum Preis von 36,70 Euro pro Monat.

Und genau das ärgert Michael Flüs. Denn Familien, deren Kinder aufgrund des längeren Schulwegs in den Genuss eines Schokotickets kommen, erhalten zusätzlich einen Geschwisterrabatt und müssen für die Fahrkarte des zweiten Kindes nur noch sechs Euro zusteuern. „Das finde ich ungerecht“, sagt Flüs: „Die festgelegten Schulweglängen finde ich grundsätzlich okay. Aber dass Familien mit Anspruch aufs Schokoticket weitere Preisnachlässe eingeräumt werden, während Eltern wie wir für jedes Kind voll bezahlen müssen, ist einfach unfair.“

Schülerfahrkostenverordnung

Flüs hat sich deshalb an Oberbürgermeister Erik O. Schulz gewandt, seines Zeichens Verbandsvorsteher des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), dem auch die Hagener Straßenbahn angehört. Eine Geschwisterregelung sei derzeit nicht zu realisieren und leider auch nicht zu finanzieren, teilte Schulz mit und hob hervor, dass selbst die 36,70 Euro für Selbstzahler ein Vorzugspreis seien, der es jungen Leuten bis 25 Jahren ermögliche, für ihren Schulweg und die Freizeit den Öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.

Familienvater Michael Flüs aus Emst ärgert sich, dass es fürs Busticket keine Ermäßigung gibt
Familienvater Michael Flüs aus Emst ärgert sich, dass es fürs Busticket keine Ermäßigung gibt © Unbekannt | Hubertus Heuel


Tatsächlich ist die Höhe des Eigenanteils von 12 bzw. 6 Euro für freifahrtberechtigte Schüler in der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW geregelt. Nach Auskunft des Verkehrsministeriums in Düsseldorf würden die aus den Eigenanteilen resultierenden Einnahmen dazu verwendet, um auch für die nicht freifahrtberechtigten Selbstzahler unter den Schülern ein preisgünstiges Ticket mit verbundweiter Nutzung anzubieten – eben jenes für 36,70 Euro.

Die Finanzierung des Schokotickets beruhe auf vier Säulen: den Einnahmen aus dem Ticket-Erwerb der Selbstzahler, den geleisteten Zahlungen der Schulträger, zu denen auch die Stadt Hagen gehört, für Freifahrer, den gezahlten Eigenanteilen der Freifahrer sowie den Ausgleichszahlungen des Landes NRW. Und auch das Ministerium kommt zu dem für Michael Flüs ernüchternden Fazit: „Im engen finanziellen Rahmen ist es den Verkehrsunternehmen bzw. Verbünden nicht möglich, den Fahrpreis für Selbstzahler mit der Anzahl der Kinder einer Familie weiter zu reduzieren.“

Drei Tickets für je 36,70 Euro

Je kinderreicher eine Familie ist, desto größer wird die Preisdiskrepanz. Wenn Nesthäkchen Frieda Flüs (8), die derzeit noch zur Grundschule geht, demnächst aufs Fichte-Gymnasium wechselt (ihre Noten lassen darauf schließen), werden ihre Eltern auch für sie ein 36,70 Euro teures Ticket kaufen müssen. „110 Euro pro Monat für Bustickets sind für eine fünfköpfige Familie eine Belastung“, sagt Michael Flüs.

Ticket nur für Fahrten zur Schule gibt es nicht


Grundsätzlich sind Fahrten zur Schule in NRW kostenfrei.
Die Schülerfahrkostenverordnung macht den Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten aber davon abhängig, dass der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule der gewählten Schulform in der Primarstufe mehr als 2 km, in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.
Hintergrund ist, dass Schülern der entsprechenden Altersstufen zugemutet werden kann, die aufgeführten Schulweglängen zu Fuß zurücklegen zu können.
Hinzu kommt, dass Familien, die einen Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten haben, auch beim Eigenanteil entlastet werden. Hier kommt eine Geschwisterkindregelung zum Tragen, durch die der Eigenanteil von 12 Euro beim zweiten Kind auf sechs Euro und ab dem dritten Kind auf 0 Euro reduziert wird.
Das Schokoticket, aber auch das Schülerticket zum Selbstzahlerpreis von 36,70 Euro, berechtigt zur Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr auch in der Freizeit. Ein Schülerticket ausschließlich für Fahrten von und zur Schule gibt es nicht.

Dennoch werde er auch Frieda ein Ticket kaufen, denn obwohl die Familie zwei Autos besitze, könne es ja nicht Sinn und Zweck der Erziehung sein, die Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen: „Solche Eltern-Taxis will ja auch die Stadt Hagen nicht.“ Andererseits möchte er seinen Kindern auch nicht bei Wind und Wetter einen 3,3 Kilometer langen Fußweg an den vielbefahrenen Hagener Straßen entlang zumuten.

Für Michael Flüs bleibt der schale Geschmack, bei der Preisgestaltung der Schülertickets benachteiligt zu werden. Familien mit Anspruch aufs Schokoticket sind beim dritten Kind vom Eigenanteil übrigens gänzlich befreit.