Hagen. Sie hatten die betrunkene 15-Jährige vergewaltigt, dies gefilmt und das Video verbreitet. Jetzt müssen zwei junge Männer in Haft.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Zwei junge Männer hatten eine betrunkene, damals erst 15 Jahre alte Jugendliche vergewaltigt, dies sogar gefilmt und per Whats App verbreitet. Jetzt sind die beiden Männer (17 und 22 Jahre alt) verurteilt worden.

Und zwar zu Haftstrafen, das bestätigte Gerichtssprecher Bernhard Kuchler der WP. Der 22-Jährige wurde zu einer Freiheitstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt – und zwar nach Erwachsenenstrafrecht. Der 17-Jährige erhielt sogar drei Jahre – und zwar nach Jugendstrafrecht, was deutlich macht, dass seine Tat in den Augen der Richter der 1. Großen Jugendkammer noch schwerer wog.

Jugendliche haben „sturmfrei“ und betrinken sich

Rückblende: Im August vergangenen Jahres hatte die damals 15-jährige Schülerin mit einer Freundin in der Wohnung der Großmutter anderthalb bis zwei Flaschen Wodka geleert. Die beiden jungen Männer erfuhren davon durch eine Whats-App-Nachricht, verließen eine Hochzeitfeier und begaben sich zu den beiden Mädchen, die in der Wohnung „sturmfrei“ hatten.

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Doch die Situation der 15-Jährigen, die offensichtlich völlig betrunken war, nutzten beide skrupellos aus. Es kam zu den sexuellen Übergriffen an dem fast bewusstlosen Opfer, an denen sich beide jungen Männer beteiligt hatten. Der 17-Jährige soll das Geschehen mit seinem Handy gefilmt und ein halbes Jahr später unter seinen Mitschülern weiterverbreitet haben.

Reue zeigte zu Prozessbeginn nur ein Angeklagter

Schon am ersten Prozesstag hatten zwar beide ein Geständnis abgelegt, nur von dem 22-Jährigen kamen aber deutliche Worte der Reue: „Mir ist das sehr unangenehm, auch meiner Religion gegenüber. Was ich tat, kannte ich so nur aus Pornofilmen. Aber ich stand unter Druck. Jetzt schäme ich mich. Das war ekelhaft, ich bereue es und kann mich dafür nur entschuldigen“, sagte er im September.

Nun also die Urteile, die unterschiedlich ausfallen, denn eigentlich ist das Erwachsenenstrafrecht das härtere, doch der 17-Jährige erhielt eine längere Jugendstrafe. Denn insbesondere das Verbreiten des Videos mit den Missbrauchsszenen durch den 17-Jährigen auch an andere Minderjährige wog in den Augen des Gerichts schwer.

Die Straftaten der beiden Jugendlichen

Der 22-Jährige wurde wegen Vergewaltigung und zugleich wegen Herstellung von Jugendpornografie und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verurteilt. In der Summe muss er jetzt für zwei Jahre und neun Monate in Haft.

Der 17- Jährige wurde ebenfalls wegen der Vergewaltigung und des Herstellens von Jugendpornografie und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs verurteilt. Zusätzlich aber auch noch wegen Beihilfe zu der Vergewaltigung, die durch den 22-Jährigen an der 15-Jährigen geschehen war, der Verbreitung des Videos an Minderjährige und wegen der Tatsache, dass er andere in den Besitz des Vergewaltigungsvideos gebracht hatte. Für all dies muss er drei Jahre ins Jugendgefängnis.