Hagen. Hagens Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss sind deutlich gestiegen. Landtagsabgeordneter Wolfgang Jörg macht die Landesregierung verantwortlich.
Der Hagener Landtagsabgeordnete Wolfgang Jörg (SPD) hat die CDU/FDP-Landesregierung kritisiert, weil in seinen Augen die Neuordnung des Unterhaltsvorschusses zu einer erheblichen Mehrbelastung der Kommunen geführt habe. Allein in Hagen seinen die Ausgaben um fast 700.000 Euro gestiegen.
Seit 1. Juli 2019 ist das Landesamt für Finanzen in NRW durch ein Gesetz von CDU und FDP zentral dafür zuständig, staatliche Unterhaltsvorschüsse bei säumigen Elternteilen wieder einzutreiben.
Die Grundidee: Größere Kapazitäten sollen zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge führen und die Zahlungsforderungen gegen säumige Eltern effektiver verfolgt werden. Das sollte vor allem die Städte und Gemeinden entlasten, die durch die Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss nicht mehr nur für Kinder bis zum 12., sondern nunmehr bis zum 18. Lebensjahr in Vorleistung gehen.
Erhebliche Mehrbelastung
Entgegen vollmundiger Behauptungen der Landesregierung habe die Neuregelung aber in fast allen Kommunen mit eigenem Jugendamt zu einer Mehrbelastung beiden kommunalen Ausgaben geführt, bilanziert jetzt der SPD-Landtagsabgeordnete. Das gelte auch für die Stadtverwaltung in Hagen: Lagen die kommunalen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss im Jahr 2016 hier noch bei etwa 1,6 Millionen Euro, so sind sie im Jahr 2018 auf etwa 2,3 Millionen Euro deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort von NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag NRW hervor.
Die Stadt Hagen will die Zahlen aus Düsseldorf so nicht bestätigen. Im Rathaus geht man davon aus, dass die zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes durch die Änderung des Unterhaltsvorschuss- und -ausfallgesetzes (UVG) bei einer Größenordnung von jährlich 500.000 Euro liegt.
In diesem Zusammenhang müsse berücksichtigt werden, so erläutert Stadtsprecherin Clara Berwe, dass die Änderung des UVG seinerzeit Bestandteil einer Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems war, welche die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu festlegte: „Argumentiert wurde, dass die Mehrbelastung durch das UVG an anderer Stelle durch erhöhte Zuweisungen an die Länder kompensiert wird. Dabei sind verschiedene Parameter verändert worden, so dass eine Refinanzierung nicht direkt ableitbar ist.“
„Hintergrund ist die Einführung einer sogenannten ,Altfallregelung‘, durch die die Kommunen auf allen Fällen sitzen geblieben sind, die vor dem 1. Juli 2019 registriert worden sind“, argumentiert derweil Jörg.
Noch im April habe Lienenkämper in einer ersten Antwort jedoch behauptet, dass sich durch die Abwicklung bestehender Altfälle „bei den Kommunen weder Mehraufwand noch Mehrkosten“ ergeben hätten.
Kosten um 681.536 Euro gestiegen
„Diese Aussage ist schlichtweg unwahr“, stellt Jörg jetzt fest. „Wie aus der jetzt nachgereichten Aufstellung hervorgeht, sind bei den Kommunen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 32 Millionen Euro entstanden. Allein für Hagen sind die Kosten um 681.536 Euro gestiegen. Der Finanzminister hatte den Landtag ursprünglich also falsch informiert. Jetzt muss die Landesregierung zähneknirschend zugeben, dass die von ihr versprochene Entlastung in den meisten Fällen zu einer Mehrbelastung geworden ist. Die Fallzahlen und damit auch die Altfälle steigen durch die Leistungsausweitung eben deutlich an. Damit hat sich die Landesregierung selbst entlarvt.“