Hagen. Rechtsanwalt Philippos Botsaris (35) hat sich im Oktober mit eigener Kanzlei in Hagen selbstständig gemacht. In seinem Büro gibt es keine Akten.

Vorab eine Warnung: Anwaltsserien im Fernsehen sind unterhaltsam, mehr nicht. Egal, ob die Robenträger als arrogante Typen im Stechschritt durch die Gegend eilen, wie in der US-Staffel „Suits“ auf VOX, oder so lässig-kauzig daherkommen wie einst der beliebte TV-Advokat „Liebling Kreuzberg“ im Ersten – mit dem wahren Berufsalltag hat das alles nichts zu tun.

„Ich arbeite mit Menschen und für Menschen“, fasst Philippos Botsaris seine Tätigkeit in einem Satz knackig zusammen. Der Hagener ist seit acht Jahren Rechtsanwalt, Schwerpunkt: Strafverteidiger. Dabei setzt der 35-Jährige auf Sympathie und Nahbarkeit. Im Gegensatz zu den gewieften Advokaten im Fernsehen verschanzt er sich nicht hinter komplizierten Paragrafen. Seinen Job bezeichnet er als „Kampf mit großer Leidenschaft für die Mandanten“.

Am Ende urteilen die Richter

Frühmorgens im Landgericht: Auf den langen Fluren vor den Sälen und den noch verschlossenen Türen sammeln sich die die ersten Menschen. Kurz vor neun beginnt hier der lange Arbeitstag von Anwalt Botsaris. Er steht etwas abseits, die Robe locker über den Arm, und spricht gerade beruhigend auf den nervösen Mandanten an seiner Seite ein.

Rechtsanwälte: Spezialisten auf vielen Gebieten

Die Verteidigung von Straftätern ist nur eines von vielen Gebieten, auf denen Rechtsanwälte tätig werden können. Auch im Zivilrecht, wo in der Regel zwei Parteien gegeneinander streiten, eröffnen sich Jung-Juristen interessante Tätigkeitsfelder.

Immer mehr Kanzleien spezialisieren sich. Zum Beispiel auf Arbeits- oder Familienrecht, auf Verwaltungs- oder Sozialrecht. Anwälte können auch als Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger oder Betreuer eingesetzt werden. Das Aufgaben-Spektrum ist groß.

Ein Verteidiger kämpft vor Gericht für die Unschuld, manchmal auch für die geringe Bestrafung von den Menschen, die neben ihm auf der Anklagebank sitzen. Denen werden Straftaten vorgeworfen. Das können kleinere Vergehen sein, aber auch schwerwiegende Verbrechen. Die Öffentlichkeit fordert zumeist die Anwendung der vollen Härte des Gesetzes, der Anwalt kehrt hingegen die positiven Seiten seines Mandanten heraus. Am Ende urteilen die Richter. Ist das nicht ein ungleicher und frustrierender Kampf? „Ganz im Gegenteil“, kontert Botsaris, „es gibt viele erfreuliche Erfolge. Jeder Angeklagte hat eine faire Verteidigung verdient. Oft ist der Verteidiger der einzige, der ihm zur Seite steht.“

Junges Team ohne Akten

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Nachmittags in der Konkordiastraße: Das Telefon klingelt, Mandanten warten schon. Von hier managt der engagierte Anwalt seit Oktober seine eigene Kanzlei „PB Recht“. Philippos Botsaris lacht: „Mit einem jungen, dynamischen Team – aber ohne Akten.“ Sämtliche Schriftstücke werden elektronisch geführt. Vom Beginn einer Ermittlung, bei Gesprächen mit Mandanten bis zum Termin im Gerichtssaal ist der Laptop immer dabei. Der smarte Jurist gehört zu der jungen Generation von Anwälten. Er nutzt das Internet, hat eine Homepage (www.botsaris.de) und ist unter „PB Recht“ bei Facebook und Instagram: „Für viele Leute ist es einfach wichtig zu wissen, wer ihr Anwalt ist, wie er denkt und was er sonst noch tut.“

Philippos Botsaris hat griechische Wurzeln. Er wurde in Haspe geboren und ist dort aufgewachsen. 2002 legte er am Christian-Rohlfs-Gymnasium sein Abitur ab, studierte Jura an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Von 2011 bis 2018 arbeitete er in einer Hagener Kanzlei.

Und abends? Bleibt noch Zeit für den geliebten Ausgleichssport Basketball. Botsaris spielt bei der BG Hagen: „Das liegt mir und hält mich fit für den Job.“ Auf klassische Bürozeiten und einen geruhsamen Feierabend darf man sich als gefragter Strafverteidiger sowieso nicht einstellen. Vielleicht klingelt ja spätabends noch das Telefon. Er grinst: „Für meine Mandanten bin ich 24 Stunden erreichbar.“

Studium und Referendariat bereiten auf Berufsleben vor

Allgemeine

Berufsbezeichnung: Jurist/in - allgemeine Rechtswissenschaften
Ausbildung: Studium der Rechtswissenschaften mit Pflichtfächern und Schwerpunktbereichen mit Wahlmöglichkeiten.
Abschluss: Ersten und/oder zweite Staatsexamen oder teilweise auch Bachelor- bzw. Master.
Studienmöglichkeit: Universität.
Regelstudienzeit: neun bzw. zehn Semester bis zum ersten Staatsexamen.

Studienfach

Die juristische Prüfung besteht aus einer universitären und einer staatlichen Prüfung (Staatsexamen). Die Befähigung zum Richteramt bzw. der Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen (z.B. Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin, Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin) setzt nach dem Studium noch einen sich daran anschließenden Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat, und den Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung (Zweites Staatsexamen) voraus.

Darüber hinaus werden Bachelor- und Masterstudiengänge angeboten, die sich in der Regel auf Teilgebiete der Rechtswissenschaft beschränken und deren Abschluss nicht zur Ausübung von reglementierten juristischen Berufen qualifiziert.

Inhalte des Studiums

Das Studium umfasst zum Beispiel Systematik, Regelungsgehalt, Sinn und Zweck, Struktur und Bedeutung der verschiedenen Rechtsgebiete. Zudem werden die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen, rechtsphilosophischen und europarechtlichen Grundlagen vermittelt. Man lernt außerdem beispielsweise, wie man Vernehmungen durchführt und Streit schlichtet.

Die Studierenden besuchen Vorlesungen, Seminare und praktische Übungen an der Hochschule. Daneben ist ein Schwerpunktbereich zu belegen, der der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der entsprechenden Pflichtfächer und der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Rechtsbezüge dient. Schwerpunktbereiche sind beispielsweise Grundlagen der modernen Rechtsordnung, Unternehmensrecht, Immobilienrecht oder Gesundheits- und Medizinrecht.

Zu den Pflichtveranstaltungen zählen weiter ein rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkursus bzw. eine fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz sowie Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie beispielsweise Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung oder Mediation.

Während der vorlesungsfreien Zeit findet eine mindestens dreimonatige praktische Studienzeit statt, die einen ersten Einblick in die Praxis der Rechtsanwendung in mindestens zwei der Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht geben soll.

Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) erfolgt auf Antrag mit dem erfolgreichen Ablegen der ersten juristischen Prüfung. Die Ausbildung dauert je Pflichtstation zwischen drei und neun Monaten.

Ausbildungsinhalte im Studium und die Ausbildung im Vorbereitungsdienst sind durch Landesverordnungen geregelt.