Restriktionen für die Entwicklungen der Westside ergeben sich durch die angrenzenden Deutschen Edelstahlwerke, die unter die Störfallverordnung der Europäischen Union (Seveso-III-Richtlinie) fallen. Daher gibt es im Umkreis von 525 Metern, so das Gutachten eines Sachverständigen, gewisse Nutzungseinschränkungen.
Eine gravierende Altlastenproblematik ist in diesem Bereich nicht zu erwarten, weil der Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung NRW (AAV) in Zusammenarbeit mit der Unteren Bodenschutzbehörde die Flächen bis zu einer Bodentiefe von einem Meter komplett aufbereitet hat.