Wehringhausen. Der Initiativkreis Wehringhausen möchte bei der Gestaltung des „Block 1“ mitreden und erwartet, dass die Stadt die Abbruchgenehmigung aussetzt.
Der Initiativkreis Wehringhausen hat die Stadt Hagen aufgefordert, die bereits erteilte Abbruchgenehmigung für den „Block 1“ in Wehringhausen (Karree Minerva-/Ewald-/Gustav-/Lange Straße) auszusetzen, bis eine endgültige Entscheidung über die künftige städtebauliche Entwicklung in dem Quartier gefallen ist. Gabriele Haasler als Frontfrau des Initiativkreises hat jetzt in einer Anregung (§ 24 GO) an die Politik deutlich gemacht, dass die Bürger erwarten, dass der Lenkungskreis „Soziale Stadt Wehringhausen“ bei der Realisierung eines Bildungsquartiers in dem leergezogenen Wohnblock beteiligt wird.
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„Der gemeinsame Bau von Grundschule und Kindertagesstätte eröffnet eine Kombination mit guten planerischen Möglichkeiten, die beiden öffentlichen Nutzungen zu verbinden“, meint Haasler. „Die Planung und Einfügung in das Stadtquartier ist eine öffentliche Aufgabe.“ Daher eröffne sich für die Kommune die Chance, das zuletzt beschädigte Vertrauen in Beteiligungsprozesse wieder herzustellen.
Werkstattverfahren mit den Bürgern
Erst auf Grundlage eines Planungsergebnisses könne beurteilt werden, so die Haltung des Initiativkreises, welche Gebäude aus dem Karree eventuell doch erhalten werden könnten, um besondere Wohnprojekte dort umzusetzen. Den Bürgern schwebt vor, im Rahmen eines Werkstattverfahrens neben dem GWG-Entwurf auch noch weitere Gestaltungsvorschläge abwägen zu können. Am Ende solle in Abstimmung mit dem Lenkungskreis „Soziale Stadt“ die beste Idee der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Darüber hinaus besteht der Initiativkreis auf seiner These, dass die bereits erteilte Abbruchgenehmigung ohne abschließende Prüfung erteilt wurde, ob es sich beim „Block 1“ womöglich um eine städtebauliches Denkmal handelt. „Die permanent wiederholte Auffassung der Unteren Denkmalbehörde, dass die abschließende Stellungnahme des LWL-Denkmalamtes zum städtebaulichen Denkmalschutz vorliegt, ist nachweislich falsch“, so Gabriele Haasler.