Wehringhausen. Grundsätzlich signalisiert die Politik Rückendeckung für die modifizierten Planungen für das „Block 1“-Areal. Es gibt aber auch noch Bedenken.
Angesichts der modifizierten Planungen für das Wehringhauser Wohnkarree „Block 1“, wo jetzt neben einer sechszügigen Kindertagesstätte auch eine zweizügige Grundschule mit Turnhalle statt eines Discounters entstehen soll, hat die Politik in der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses noch erheblichen Klärungsbedarf signalisiert. „Wir sollten eine Lösung finden, die vor allem der Stadt nutzt und nicht dem Investor“, machte SPD-Sprecher Werner König die Stoßrichtung seiner Fraktion deutlich.
CDU: Grandiose Idee
Zuvor hatte Wolfgang Röspel (CDU) in bester Donald-Trump-Manier von einer „grandiosen Idee für Wehringhausen“ und einem „Leuchtturmprojekt“ geschwärmt und die übrigen Fraktionen davor gewarnt, erneut politische Bedenken in den Vordergrund zu schieben. „Ein Bildungszentrum an diesem Standort ist genau das, was der Stadtteil braucht und wir plädieren daher auch für eine schnellstmögliche Umsetzung.“
SPD-Ratsherr Jörg Meier machte derweil deutlich, dass der enge Schulterschluss zwischen dem Investor Gemeinnützige Wohnstätten-Genossenschaft (GWG) und der Stadt nicht dazu führen dürfe, dass die Regeln eines geordneten Verfahrens ignoriert würden: „Wir finden das jetzt vorgestellte Projekt ja auch gut.“ Allerdings müssten zuvor auch noch Grundstücksfragen und weitere Rahmenbedingungen geklärt werden, „ohne die notwendige Geschwindigkeit aus den Augen zu verlieren.“
Bürgerbeteiligung angemahnt
Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mahnte Grünen-Vertreter Hans-Georg Panzer an. Dies solle auf jeden Fall auch mit Blick auf städtebauliche Fragen zeitnah geschehen. In diesem Zusammenhang, so der Ratsherr, könne auch diskutiert werden, ob entlang der Gustavstraße nicht doch eine Randbebauung mit Wohnangeboten möglich sei.
Stadtbaurat Henning Keune erinnerte daran, dass im Rahmen eines vereinfachten Bebauungsplanverfahren (§ 34) grundsätzlich eine Bürgerbeteiligung gar nicht vorgesehen sei. Dabei handele es sich lediglich um eine freiwillige Geste der GWG, die diese jedoch vertraglich zugesichert hat.