Hagen. Das Ordnungsamt Hagen untersagte einer Shisha-Bar wegen gravierender Verstöße gegen den Brandschutz den Betrieb. Auch Tabak wurde sichergestellt.
Verstöße gegen den Brandschutz, mehrere Anzeigen und der Entzug einer Betriebserlaubnis sowie die Sicherstellung von 37 Dosen Tabak – so lautet die Bilanz einer städtischen Schwerpunktkontrolle in Hagener Shisha-Bars.
Bei der konzertierten Aktion des Stadtordnungsdienstes, der Gewerbestelle und des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauordnung fanden in den vergangenen Tagen umfangreiche Kontrollen in mehreren Gaststätten statt. Besonders negativ fiel ein Betrieb auf, bei dem die Kontrollbeamten Verstöße gegen den Brandschutz, die Bauordnung und die Auflagen der Gewerbeerlaubnisse feststellten. Der Betrieb dieser Bar ist bis auf Weiteres untersagt.
Häufig findet sich in Shisha-Bars das toxische Gas Kohlenmonoxid (CO), da die Wasserpfeifen regelmäßig und entgegen der Vorgaben der Genehmigungsbehörde mittels fossiler Brennstoffe – meist glühende Kohlen – betrieben werden. Weil Kohlenmonoxid als farb-, geruch- und geschmackloses Gas nicht wahrzunehmen ist, herrscht unter diesen Bedingungen für Mitarbeiter und Kunden einer Shisha-Bar Lebensgefahr.
Zubereitungsofen stillgelegt
In zwei Fällen kam es zu einer Teilschließung beziehungsweise zur Stilllegung des Zubereitungsofens für Kohlen. Darüber hinaus erstatteten die Kontrollbeamten Ordnungswidrigkeits- und Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz, die Spielverordnung und die Abgabenordnung.
Die Anzeigen werden jetzt an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Zudem erhält das Jobcenter zwei Anzeigen, die sich auf den Verdacht des Leistungsmissbrauchs beziehen. Die Kontrollbeamten überprüften eine Person, die im Fahndungssystem der Polizei ausgeschrieben war. Zwei zur Fahndung ausgeschriebene Ausweise stellten sie ebenso sicher.
Bei den Kontrollen zeigte sich auch, dass die Kohlen häufig im Außenbereich der Shisha-Bars angeheizt werden, was zu einer Gefährdung der angrenzenden Anwohner führen kann. Damit ist ein weiterer Kreis unbeteiligter Menschen betroffen. Nach Ansicht der Kontrollbeamten müsse man diesem Umstand dringend und nachdrücklich entgegenwirken. Ein aktueller Erlassentwurf der Landesregierung fordert, entsprechende Hinweisschilder in solchen Betrieben zu installieren.
Auch Feuerwehr vor Ort
Kohlenmonoxid kann von Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit über Verwirrtheit sowie Bewusstlosigkeit bis hin zum Tod führen. Vor diesem Hintergrund beteiligte sich an den Kontrollen neben dem Polizeipräsidium auch die Feuerwehr der Stadt Hagen, die mit einem speziellen Messgerät die vorhandene CO-Konzentration in den Bars prüfte.
Aufgrund der möglichen Gesundheitsschäden, die eine Kohlenmonoxid-Vergiftung verursachen kann, muss im Fall einer entsprechenden Feststellung die Räumung der Bar folgen. Denn eine Kohlenmonoxid-Vergiftung endet nicht selten mit der Einlieferung der Betroffenen in eine Druckkammer. Da die Anzahl der Plätze dieser speziellen Therapiemöglichkeit nur in begrenzter Anzahl vorhanden ist, könnten Menschen mit einer CO-Vergiftung aus einer Shisha-Bar zwingend benötigte Plätze für andere, unverschuldet in Not geratene Opfer von Brandoder sonstigen Schadenereignissen belegen.
Die Betreiber von Shisha-Bars sind unter anderem dazu verpflichtet, eine ausreichende Lüftung sicherzustellen oder eine mechanische Lüftungsanlage und Kohlenmonoxid-Warnmessgeräte in ausreichender Anzahl zu haben. In der Vergangenheit stellten die Hagener Kontrollbeamten diesbezüglich immer wieder Mängel fest.