Hagen. Strahlende Gesichter bei den betroffenen TWB-Arbeitern: Der Automobilzulieferer muss sie weiter beschäftigen, die Kündigungen sind unwirksam.
Jetzt gibt es die ersten sieben Urteile in Sachen Prevent-TWB und strahlende Gesichter in der Belegschaft. Vor dem Arbeitsgericht hat der Automobilzulieferer aus der Sedanstraße am Dienstag eine schwere Schlappe einstecken müssen: Die Arbeitsverhältnisse sind durch die Kündigungen von Ende Januar nicht aufgelöst worden, das Unternehmen wurde verurteilt, die entlassenen Mitarbeiter weiterzubeschäftigen.
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Keine Demo, kein Krawall, kein großer Besucherandrang: Die sieben Verhandlungen vor der 4. Kammer liefen juristisch hart in der Sache und bisweilen auch mit scharfem verbalen Schlagabtausch ab – doch Vorsitzende Richterin Nicole Pfeiffer (48) behielt stets den Überblick. Sie blieb selbst dann der ruhende Pol, wenn unter den zwölf Zuschauern im Saal, überwiegend TWB-Betriebsräte, Emotionen aufflackerten. Die sieben gekündigten Kläger, die allesamt von der renommierten Hagener Arbeitsrechtskanzlei Pfeiffer & Theus vertreten werden, arbeiten bei TWB als Werkzeugmechaniker, Maschineneinrichter und Maschinenbediener sowie als Produktionshelfer. Da die VW-Produktionsstraße mittlerweile stillsteht, werden sie nicht in ihrer eigentlichen Tätigkeit beschäftigt, sondern zu „Aufräumarbeiten“ herangezogen.
Fünf Kammern voll ausgelastet
Von den ursprünglich 450 TWB-Beschäftigten sollen nach dem Willen der neuen Geschäftsleitung letztlich 150 bis 160 Mitarbeiter (inklusive Auszubildende) verbleiben. Beim Arbeitsgericht Hagen sind derzeit rund 170 TWB-Kündigungsschutz-Klageverfahren anhängig. Damit sind alle fünf Kammern bis mindestens in den Herbst voll ausgelastet. Ein solches Massenverfahren mit hoher Fallzahl, so hatte Arbeitsgerichtsdirektor Jürgen Schlösser bereits im März unverblümt erklärt, „beeinflusst den Betrieb natürlich.“
Die Berliner TWB-Anwältin Monika Birnbaum ist hyperproduktiv und verschickt in jedem einzelnen Fall kiloschwere Schriftsatz-Stapel nebst umfangreichen Anlagen per Paketdienst. Mit Sackkarren und Trolleys werden die mittlerweile zentnerschweren Papierberge zwischen dem Gericht und den Parteien verschoben.
Gravierender formaler Fehler
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Trotz des großen Aufwands: Am Dienstag scheiterten die Anwältinnen des Autoteilezulieferers aus Eckesey im ersten Anlauf gleich siebenfach. Aus Sicht der Klägeranwälte (und auch der Kammer) an einem gravierenden formalen Fehler: Die Anhörung des Betriebsrats zur beabsichtigten Entlassung war nicht ausreichend – und darum unwirksam.
Richterin Nicole Pfeiffer: „Für die Kammer ist nicht hinreichend deutlich geworden, zu welchem Zeitpunkt die Betriebsratsanhörung tatsächlich eingeleitet worden ist.“
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Arbeitsrechtler und Klägeranwalt Thorsten Theus erklärt: „Nach Paragraf 102 Betriebsverfassungsgesetz muss ein Arbeitgeber, der kündigen will, den Betriebsrat ordentlich anhören. Dazu gehört auch, dass der Betriebsrat erkennen muss, dass die Frist für die Anhörung beginnt.“
Anwaltskollege Gerd Pfeiffer schmunzelt: „Eine Woche, ab jetzt läuft die Zeit. Beim Marathon reicht es auch nicht, wenn der Ansager sagt: Ihr werdet jetzt irgendwann laufen müssen, ohne den Startschuss zu geben.“