Hagen. . 60.000 Onlinebanking-Kunden der Sparkasse Hagen-Herdecke sind betroffen: Das ändert sich mit der neuen EU-Richtlinie – auch bei Kreditkarten.

Eine Änderung wird die knapp 60.000 Onlinebanking-Kunden der Sparkasse Hagen/Herdecke kalt lassen: Die ausgedruckte TAN-Liste für das Online-Banking wird im September endgültig verboten. Aber die gibt es bei der heimischen Sparkasse auch schon lange nicht mehr. Die Transaktionsnummern (TAN), die man für das Online-Banking braucht, werden seit Jahren ausschließlich per SMS oder per TAN-Generator (ein Gerät, das aussieht wie ein kleiner Taschenrechner) generiert. Aber ansonsten kommen mit der Europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD 2, die Mitte September in Kraft tritt, schon einige Änderungen auf die Kunden der Sparkasse (aber auch aller andere Banken) zu. In den nächsten Tagen erhalten alle daher auch Post – auf digitalem Wege oder analog per Briefträger. Die WP erklärt schon jetzt die wichtigsten Änderungen.

Online-Banking

Bislang brauchte man für Online-Banking den Benutzernamen und das Passwort zu Anmeldung. Und dann für Überweisungen und eine Reihe anderer Vorgänge eine TAN. Jetzt ist noch ein weiterer Schritt nötig, erklärt Elmar Voßwinkel, der Berater für Elektronisches Banking bei der Sparkasse Hagen-Herdecke. „Man muss sich spätestens alle 90 Tage mit einer TAN beim Anmeldevorgang erneut authentifizieren.“ An diese Transaktionsnummer gelangt man über den TAN-Generator, eine SMS oder die so genannte Push-App, die man sich einmal herunterladen muss. „Das ist sicherlich ein zusätzlicher Schritt, der auf Kosten den Komforts geht, aber für die Sicherheit ist er sehr wichtig“, so Elmar Voßwinkel. Die Sparkasse nutze aber den Spielraum der EU-Richtlinie und frage nicht – wie andere Banken – bei jedem Anmelden auch eine TAN ab, sondern nur in regelmäßigen Abständen, spätestens nach 90 Tagen.

Neuer rechtlicher Rahmen

Die Richtlinie PSD bildet einen neuen rechtlichen Rahmen für eine Reihe an neuen Dienstleistungen für den Zahlungsverkehr im Internet, bei denen die Kunden Zugang zu Ihrem Konto gewähren müssen. Das sind etwa Bezahldienste, über die Rechnungen für Einkäufe in Onlineshops automatisch beglichen werden oder auch Apps, mit denen mehrere Konten gleichzeitig verwaltet werden.

Hilfe erhalten Kunden der Sparkasse Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr durch die Berater im Kundendialog-Center unter 2060 oder in den 14 Geschäftsstellen.

Zahlen per Kreditkarte

Eins vorneweg: Wer die Kreditkarte weiterhin nur außerhalb des Internets nutzen will, um damit zum Beispiel direkt an der Hotel-Rezeption zu zahlen, für den ändert sich nichts. Für alle, die sie aber zum Bezahlen im Internet nutzen, wird sich etwas Entscheidendes ändern: Ein Sicherheitscode wird ab September als zusätzlicher Schritt verbindlich sein – und der wiederum wird mit speziellen Apps erzeugt ( bei der Sparkasse ist es die „S-ID“-App). Er muss eingegeben werden, bevor die Transaktion starten kann. Bislang reicht es oft aus, dass die Kreditkartennummer, der Name und das Ablaufdatum sowie der dreistellige Sicherheitscode auf der Rückseite angegeben werden. „Dabei gibt es den Sicherheitscode eigentlich schon ganz lange“, weiß Elmar Voßwinkel. „Gerade Fluggesellschaften setzen ihn schon heute oft ein.“ Generell hab er sich aber auf dem Markt noch nicht durchsetzen können. Das ändere sich nun mit der Europäischen Richtlinie. Den Sicherheitscode kann man sich auch per SMS schicken lassen, Experte Elmar Voßwinkel ist aber skeptisch, ob die Kreditkarten-Unternehmen dies auf Dauer anbieten werden: „Die Zukunft gehört auf jeden Fall der App.“

Bezahldienste

Wer zum Beispiel nach einem Sofortkredit bei einem Drittanbieter im Internet sucht, der gewährt diesem zur Prüfung oft Einblick auf sein Konto. Ist dieses Einblicksrecht einmal gewährt, dann darf der Anbieter 90 Tage lang bis zu vier Mal pro Tag auf das Konto schauen. Die Richtlinie ermöglicht dies, bringt aber auch mehr Transparenz. In einem speziellen Bereich des Online-Bankings wird es eine Einsichtmöglichkeit geben, wer zu welcher Zeit das Konto eingesehen hat – um im Zweifel diesen Zugriff auch zu löschen. „Das ist gut“, sagt Experte Elmar Voßwinkel. „Ich fürchte nur, dass viele Kunden dort nicht hineinschauen werden. Das ist aber sehr wichtig und das sollte man unbedingt tun. Denn wir als Bank stellen den Bereich zwar im Online-Banking zur Verfügung, wir dürfen aber selbst nicht eingreifen.“