Was ist eigentlich was im großen Angebot der Pflege? Vielen Menschen sind die unterschiedlichen Pflegeformen nicht bekannt. Und auch nicht, wie viel Geld ihnen garantiert dafür über die Pflegeversicherung (je nach Pflegegrad 1 bis 5) zusteht. Diese Formen und diese Leistungen gibt es.
Tagespflege: Darunter versteht man die versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Diese Leistung ist auch ohne Pflegegrad nutzbar. Die Leistungen der Pflegekasse gelten für Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5 (je nach Grad gibt es 689 bis 1995 Euro pro Monat).
Kurzzeitpflege: Manche Pflegebedürftige sind für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, zum Beispiel weil eine Krisensituation bei der häuslichen Pflege bewältigt oder der Übergang im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt geregelt werden muss. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1612 Euro im Jahr.
Verhinderungspflege: Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Die Leistung beläuft sich auf 1612 Euro pro Jahr.
Vollstationäre Pflege: Das betrifft die dauerhafte und feste Pflege in einem Heim. Je nach Pflegegrad 1 bis 5 gibt es Leistungen von 125 bis 2005 Euro. Die Lage auf dem Markt