Hagen. Die Deutsche Bank bietet der Stadt Hagen in Folge der aus dem Ruder gelaufenen Derivatgeschäfte fünf Millionen Euro an. 2005 hatte die Stadt die Verträge mit der Deutschen Bank unterzeichnet. Die Stadt wollte so die Schuldenlast reduzieren.
Die Deutsche Bank bietet der Stadt Hagen in Folge der aus dem Ruder gelaufenen Derivatgeschäfte fünf Millionen Euro an. Das ist nach Informationen unserer Zeitung das Ergebnis eines Vergleichs, den am Donnerstag der Rat der Stadt hinter verschlossenen Türen absegnen soll.
Stillschweigen über Verhandlungsergebnis
Demnach würde sich der Verlust aus den hochriskanten Derivatgeschäften für die Stadt und ihre Tochter, die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung (GIV), auf 38,7 Millionen Euro reduzieren. Stadt und Bank hatten Stillschweigen über das Ergebnis der Verhandlungen vereinbart.
Zivilrechtlich empfiehlt die Stadtverwaltung, nicht gegen die seinerzeit Verantwortlichen vorzugehen. Dabei stützt man sich auf die anwaltliche Empfehlung, die rechtliche und wirtschaftliche Gründe ins Feld führt. So seien - wenn überhaupt - lediglich geringe Beträge auf zivilrechtlichem Wege geltend zu machen. So sollen auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die nach Aachen abgewanderte Ex-Kämmerin Annekathrin Grehling (CDU), die die fraglichen Verträge nach eigener Aussage einst unterzeichnete, ohne sich mit deren Inhalt zu befassen, fallen gelassen werden.
"Anwalt der Bürger"
Ein Vorhaben, das vor etwas über einem Jahr noch Regierungspräsident Helmut Diegel auf den Plan gerufen hatte. „Jetzt ist Schluss mit lustig”, so sagte Diegel am 17. Oktober 2008, „ich betrachte mich als Anwalt der Hagener Bürger. Man lässt niemanden laufen, der für den Verlust von Bürgergeldern verantwortlich ist.”
Noch nicht berücksichtigt sind in den 38,7 Millionen Euro städtischen Verlusts aus den Zinswetten die Anwalts- und Beratungskosten für Stadt und GIV. Sie belaufen sich bislang auf rund 636.000 Euro. Weitere Rechnungen des Anwaltsbüros, das die Interessen der hochverschuldeten Kommune wahrnimmt, stehen nach Informationen unserer Zeitung noch aus.
Urteil hinfällig
Sollte die Mehrheit des Rates die Vorlage absegnen, in der die Verwaltung die Annahme des Vergleichs empfiehlt, ist ein für Mitte Dezember angekündigtes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hinfällig. Für die Stadt hatte es - anders als für die GIV - in erster Instanz vor dem Landgericht Wuppertal eine Niederlage auf ganzer Linie gegeben. Daraufhin hatte sich die Stadt mit der Bank auf einen Auflösungsvertrag für die beiden in Rede stehenden Derivatgeschäfte geeinigt (Gesamtvolumen 170 Millionen Euro), der die Verluste für die Kommune zunächst auf rund 41 Millionen Euro begrenzte.
Nach der mündlichen Verhandlung am 23. August hatte sich eine weitere Niederlage für die Stadt abgezeichnet. Ob eine Revision gegen das zweitinstanzliche Urteil vor dem Bundesgerichtshof zugelassen werde, ist nach Einschätzung der Anwälte fraglich.