Hagen. . Handy oder Hanuta – das war die Frage im Gericht Hagen. Ein Mann hatte gegen eine Strafe wegen unerlaubten Telefonierens Einspruch eingelegt.
Dieser verrückte Bußgeld-Prozess vor dem Amtsgericht: Handy oder Hanuta – das war die Frage.
Der Fall: Ein Autofahrer (44) fährt am 25. August über die Eckeseyer Straße in Richtung Hauptbahnhof. Um 14.38 Uhr wird der schwarze Fiat an der Altenhagener Brücke von zwei Polizisten gestoppt. Vorwurf: Unerlaubtes Mobiltelefonieren während der Fahrt, Knöllchen über 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Verdächtiges Funkeln
Gegenüber dem Heimwerkermarkt Bauhaus lauern regelmäßig die Ordnungshüter. „Wir stehen da oft“, erklärt Beamtin Carolin Klostermann (27), „und achten genau auf Handyverstöße. Gezielte Verkehrsüberwachung nennt sich das.“ Der Fiat-Fahrer bestreitet noch vor Ort das verbotene Telefonat am Steuer. Die beiden Polizisten müssten sich verguckt haben. Den verdutzten Beamten erklärt er: „Das war gar kein Handy, das war ein Hanuta.“
Was in seiner Hand so verdächtig gefunkelt habe, könne allenfalls die Aluverpackung gewesen sein. Tatsächlich lag neben dem beschuldigten Fahrer der von ihm behauptete Knusper-Snack: „Ein eingepacktes Hanuta befand sich auf dem Beifahrersitz“, heißt es im Polizeiprotokoll.
Unterschiedliche Hanuta-Gebinde
„Es verdichten sich die Hinweise“, grinst Amtsrichter Paulo da Costa Pereira. „Egal. Auch wenn es noch so bescheuert klingt: Ich mach’s akribisch.“ Der Fall muss verhandelt werden, weil der Betroffene gegen das Knöllchen „Einspruch“ eingelegt hat. Vor Prozessbeginn hatte sich der Richter bereits im Internet über die unterschiedlichen Hanuta-Gebinde klug gemacht: Die Waffel-Haselnuss-Schnitte gibt es sowohl im quadratischen als auch im rechteckigen Doppel-Pack.
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Der Betroffene erklärt, er sei unschuldig. Er habe während der verhängnisvollen Fahrt das längliche Hanuta-Päckchen benutzt, mit der rechten Hand zum Mund geführt, mit den Zähnen gepackt und mit einem Ruck aufgerissen. Diese Szene müssten die Polizisten am Straßenrand beobachtet und völlig falsch gedeutet haben.
Polizistin leicht genervt
„Ich ahnde Handyverstöße nur, wenn ich zu 101 Prozent sicher bin“, erklärt Polizistin Klostermann leicht genervt, „weil ich sowas, wie jetzt hier, vermeiden will.“ Und ihr Kollege Lukas Arnold (24) merkt säuerlich an: „Ein Hanuta können wir sehr wohl noch von einem Mobiltelefon unterscheiden, würde ich jetzt mal behaupten.“
Nach 21-minütiger Verhandlungsdauer wendet sich Richter da Costa Pereira dem Betroffenen zu: „Sieht schlecht aus für Sie.“ Der Mann aus Schalksmühle nimmt’s gelassen: „Das hab’ ich nicht anders erwartet, zwei gegen einen.“ Er zuckt mit der Schulter und erklärt: „Ich nehme den Einspruch zurück.“