Hagen. . Für Diskotheken in Hagen gelten an Karfreitag und Gründonnerstag besondere Regeln. Sie dürfen am stillen Feiertag nicht öffnen.
Für den „stillen Feiertag“ Karfreitag und für den Vorabend zu Karfreitag gelten besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Darauf weist das Hagener Ordnungsamt hin. Sowohl für diejenigen, die am Gründonnerstagabend oder am Karfreitag etwas unternehmen wollen, als auch für potenzielle Veranstalter sind die Hinweise zur Gesetzeslage wichtig.
Tanzen und Konzerte sind untersagt
Tanz, Musik und Unterhaltung: Von Gründonnerstag, 18. April, ab 18 Uhr bis Ostersamstag, 20. April, 6 Uhr sind, so das Ordnungsamt der Stadt Hagen, jegliche öffentliche Tanzveranstaltungen sowie musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Hagener Gaststätten und Diskotheken verboten.
Öffentliche Veranstaltungen: Von Karfreitag, 19. April, 0 Uhr, bis Karsamstag, 20. April, 6 Uhr sind auch keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen laut Auskunft Stadt Hagen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, sportliche Veranstaltungen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, alle Unterhaltungsdarbietungen in Gaststätten und Diskotheken sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen.
An Karfreitag sind auch private Umzüge verboten
Umzüge/Videotheke/Autowaschanlagen: Darüber hinaus müssen an Karfreitag, 19. April, – wie übrigens an allen Sonn- und Feiertagen – auch Videotheken und Autowaschanlagen (die Regelung gilt auch für die Staubsauger an Hagener Tankstellen) geschlossen bleiben. Ebenso verbietet das Feiertagsgesetz NRW am Karfreitag private Wohnungsumzüge.
Museen/Kunst/Tierschauen: Gesetzlich nicht verboten sind Kunstausstellungen, Kunstführungen, Tierschauen und ähnliche Veranstaltungen, öffnen dürfen auch die Museen.
Bäckereien dürfen eingeschränkt öffnen
Bäckereien/Cafés/Blumengeschäfte/Kioske: Bäckereien, Cafés, Blumengeschäfte und Kioske (mit dem entsprechenden Warenangebot) dürfen am Ostersonntag, 21. April, für insgesamt fünf Stunden öffnen, müssen jedoch am Ostermontag, 22. April, komplett geschlossen bleiben. Die Öffnungszeiten müssen im Eingangsbereich der Geschäfte genau angegeben sein.
Hagener Bäckereien, die darüber hinaus ein Café betreiben, dürfen das Café am Ostersonntag, 21. April, und Ostermontag, 22. April, öffnen und ihre Ware zum sofortigen Verzehr vor Ort anbieten. Ein Verkauf außer Haus ist hingegen ausdrücklich nicht gestattet.
Ausnahmen: Über Ausnahmen von den Bestimmungen des Feiertagsgesetzes in Nordrhein-Westfalen entscheidet die Bezirksregierung in Arnsberg. Die Stadt Hagen appelliert eindringlich an alle Betreiber von Gaststätten, Spielhallen, Wettannahmestellen, Tanzlokalen, Diskotheken und alle anderen Veranstalter von Theater- und Musikaufführungen, sowie die sonstigen betroffenen Gewerbetreibenden, diese Verbote zu beachten.