Hagen. . Gegen mehrere Freeway Riders in Hagen wird wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Und auch die Bandidos sind betroffen.
Seit 45 Jahren gibt es die Freeway Riders in Hagen, die Stadt gilt als die Metropole des Rockerclubs. Im Juli soll der 45. Geburtstag auf dem Clubgelände in Kückelhausen gefeiert werden. Doch die Ermittler gehen schon länger nicht mehr von einem ungefährlichen Motorradclub aus. Vielmehr hat die Staatsanwaltschaft den Club als eine kriminelle Vereinigung eingestuft – und ermittelt deswegen gegen mehrere Mitglieder.
Das hat Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli gegenüber der WP bestätigt. Er schweigt aber auf die Frage, wieviele Personen insgesamt von den Ermittlungen auf Basis des Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches betroffen sind. Der definiert eine Gruppe oder Vereinigung als kriminell, wenn „deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist“.
Streng hierarchische Strukturen
Und diese Bedingungen sieht die Staatsanwaltschaft bei den Freeway Riders als gegeben an. Und das nicht erst, seit ein führendes Mitglied im Zuge des Hagener Rockerkriegs mit den Bandidos wegen versuchten Totschlags angeklagt ist. Und auch nicht erst seit der großen Razzia im Dezember, bei der ein Waffenarsenal gefunden wurde.
Weil die Rockergruppe streng hierarchische Strukturen habe, so Pauli, sei davon auszugehen, dass dies alles nicht das Werk von Einzeltätern sei.„Das heißt aber nicht, dass wir jetzt gegen jedes Mitglied der Freeway Riders ermitteln“, so der Oberstaatsanwalt. Es müsse noch weitere Verdachtsmomente geben, dass man die Aktivitäten der kriminellen Vereinigung aktiv unterstütze. Es drohen dann bis zu fünf Jahre Haft. Der Nachweis gilt aber als schwierig. „Ob es am Ende zu Anklagen kommen wird, muss sich noch zeigen“, so Pauli.
Auch Landeskriminalamt sieht Veränderung
Die grundsätzliche Einschätzung deckt sich mit den Erkenntnissen des Landeskriminalamtes: „In den letzten vier bis fünf Jahren haben sich die Freeway Riders offensiver gezeigt“, so LKA-Sprecher Frank Scheulen. „Und an Streitigkeiten um selbstdefinierte Macht- und Gebietsansprüche im Ruhrgebiet teilgenommen.“
Aber nicht nur die Freeway Riders, sondern auch das – inzwischen angeblich wieder aufgelöste – Bandidos-Chapter Hagen wertet die Staatsanwaltschaft Hagen nach WP-Informationen als kriminelle Vereinigung. Auch hier gibt es Ermittlungsverfahren.
Ob dies auch „Futter“ für ein mögliches Verbot der Hagener Chapter ergibt? Laut Vereinsrecht müssen bei einem Verein „seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen“, um solche einen gravierenden Schritt zu rechtfertigen. Ob dies bei Bandidos und Freeway Riders geprüft wird, will das NRW-Innenministerium nicht kommentieren.