Halden. . Nach der Posse um die Grundsteinlegung der neuen Feuerwache in Halden muss eine mobile Halle her. Der neue Wagen passt nicht in die alte Wache.

Die Nebenwirkungen der Posse rund um die geplatzte Grundsteinlegung für das Feuerwehrgerätehaus in Halden sind durchaus kostspielig. Weil die Freiwillige Feuerwehr in Halden ein neues Fahrzeug bekommt, das nicht in das alte Gerätehaus passt, muss eine mobile Halle dafür in Halden errichtet werden. Ein Platz dafür ist schon gefunden. Unterdessen geht es beim Gerichtsstreit, der durch die Posse entstanden ist, langsam voran.

Die Spaten lagen schon aus und 100 Feuerwehrleute standen am vergangenen 23. November schon bereit. Da kam plötzlich ein Anruf aus dem Rathaus, dass die Grundsteinlegung an der Sauerlandstraße abgesagt wird. Es sei ein Fehler in der Verwaltung passiert. Für das seit vielen Jahren geplante Objekt liege kein Bauantrag vor. Im Rathaus sah man die Verantwortung in der Feuerwehrverwaltung. Die habe den Planungsauftrag an die städtische Gebäudewirtschaft nicht erteilt. In Feuerwehrkreisen sah man das anders: Man werde das Gerätehaus nutzen, sei aber nicht der Bauherr und nicht für den Bauantrag verantwortlich.

Schon drei Wochen zuvor lagen Einladungen in den verschiedenen Rathaus-Abteilungen und auch beim Architekturbüro vor. Trotzdem wurden keine Bedenken geäußert, dass die Grundsteinlegung problematisch sein könnte. Die Bedenken kamen erst, als der Anwalt der Anwohner, die sich gegen den Bau des Gerätehauses ausgesprochen hatten, im Rathaus vorstellig wurde und nach der Grundsteinlegung fragte. Die wurde dann abgesagt, weil man im Rathaus nicht ausschließen konnte, dass die Anwohner des Exterweges doch noch Klage erheben könnten.

Das ist auch geschehen: Rechtsanwalt Henrik Kaldewei hat im Namen protestierender Anwohner beim Oberverwaltungsgericht Münster ein Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes eingeleitet und einen Eilantrag gestellt, mit dem verhindert werden soll, dass die Stadt den Bauantrag bearbeiten darf. In beiden Verfahren ist mittlerweile die Antragserwiderung der Stadt Hagen beim OVG eingegangen. „Die Stadt hatte bereits im Dezember 2018 zugesagt, vor einer Entscheidung des Senats über den Eilantrag eine Baugenehmigung nicht zu erteilen (zum genauen Stand der Dinge siehe Infobox).

Der aktuelle Stand des Verfahrens vor Gericht

Eine Entscheidung im Eilverfahren wird im zweiten Quartal 2019 ergehen. Ein Verhandlungstermin für die Normenkontrolle ist laut Oberverwaltungsgericht noch nicht absehbar. Die Stadt erklärt, dass die Planungen unterdessen laufen würden.

Neubau noch nicht absehbar

Unterdessen stehen die Löschgruppen Fley, Halden und Herbeck der Freiwilligen Feuerwehr, deren Heimat das neue Gerätehaus werden soll, nun vor einem weiteren Problem. Sie werden bald ein neues Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz bekommen, das zu groß für das bisherige und veraltete Gerätehaus ist.

Weil der Neubau des Gerätehaus überhaupt noch nicht absehbar ist, muss nun eine mobile Halle in Halden aufgestellt werden, in der das neue Fahrzeug geparkt wird. Ein Ort ist gefunden. Der Parkplatz der Sportanlage des TuS Halden, von der die Stadt Eigentümerin ist.

Stadt-Pressesprecher Michael Kaub: „Der Verein ist damit einverstanden. Aktuell laufen vorbereitende Gespräche zwischen der Feuerwehr und dem Fachbereich Gebäudewirtschaft. Wir gehen zurzeit von Kosten von rund 500 Euro im Monat bei einer Mietdauer von mindestens 24 Monaten aus.“ Es entstehen also Gesamt-Mietkosten von 12.000 Euro für die mobile Halle.