Hagen. . Trotz aller Bedenken aus Politik, Bürgerschaft und Umweltverwaltung: Der Rat beschließt, großzügig Flächen für Gewerbe im Grünen zu reservieren.

All die Proteste aus der Bürgerschaft und die in den Bezirksvertretungen formulierten Bedenken haben nichts genützt: Der Rat hat angesichts des erheblichen Mangels an geeigneten Grundstücken im Stadtgebiet trotz aller Kritik gegen die Stimmen von Grünen, Linken und AfD entschieden, dass die Stadt Hagen weitere Potenzialflächen für Gewerbe und Industrie auf der grünen Wiese ausweist.

In der Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes Ruhr wurden – trotz erheblicher Bedenken aus der Umweltverwaltung – neben den bereits hinterlegten Flächenvorschlägen Böhfeld, Kuhweide und Sauerlandstraße jetzt noch als weitere Areale Gut Herbeck (2,8 Hektar), Auf dem Hühnerkamp (2,2 ha), Grundschötteler Straße (19,4 ha), Röhrenspring (3 ha) und Haßley (9,3 ha) festgelegt.

Strategie: Viele Flächen sichern

„Unsere Strategie, zunächst einmal viele Flächen zu melden, ist vernünftig“, betonte CDU-Fraktionschef Stephan Ramrath, dass über eine tatsächliche Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werde. SPD-Ratsherr Werner König hob zudem darauf ab, dass der Fokus auf der Wiederverwertung von Brachen liegen müsse. Der Regierungspräsident habe ja zuletzt erst auf 800 Altlastenverdachtsflächen hingewiesen, die genutzt werden könnten.

OB Erik O. Schulz hält diese Zahl zwar für eine Mär, machte aber anhand der Flächen Varta-Insel, Dolomit und Westside deutlich, dass die Stadt genau diesen Kurs mit Nachdruck verfolge. Grünen-Sprecher Hans-Georg Panzer kritisierte hingegen die Ausweisung weitere Freiflächen als „Sackgasse“. Hagen habe einfach keine nennenswerten Reserven mehr und müsse sich daher auf ein kommunales Flächenmanagement konzentrieren.

Nur mögliche Nutzungen definiert

Grundsätzlich gilt: Welche Flächen künftig überhaupt als Gewerbegebiete in Frage kommen, wird im Regionalplan Ruhr festgelegt. Die Städte und Kreise im RVR-Gebiet müssen ihre Vorschläge bis zum 1. März einreichen.

Neben Industrie- und Gewerbeflächen legt der Plan auch neue Wohnbauflächen, künftige Verkehrsachsen, Naturschutz- und Landschaftsschutzbereiche, Waldgebiete etc. fest. Der Regionalplan zeigt lediglich die mögliche Nutzung einer Fläche auf. Die Städte sind an die Zielaussagen des Regionalplanes gebunden und müssen ihre Flächennutzungspläne danach ausrichten.

Meinung der Bürger ist später gefragt

Eine Stadt kann zum Beispiel nicht auf einer Fläche, die als Freizeitareal oder Wald ausgewiesen ist, einfach ein Gewerbegebiet einrichten. Erst wenn eine Stadt ihren Flächennutzungsplan aufgestellt hat, kann die eigentliche Bauleitplanung beginnen. Dies geschieht in der Regel in Form von Bebauungsplänen.

Bei der Erarbeitung ist die Beteiligung der Bürger, die von den Auswirkungen der Planung betroffen wären, zwingend vorgeschrieben. Schließlich wird der Bebauungsplan vom Stadrat beschlossen.