Hagen. . Ein Diesel-Fahrverbot in Hagen wird unwahrscheinlich. Nach einem Gesetzentwurf aus Berlin wäre die Maßnahme nicht verhältnismäßig.
Ein Verzicht der EU-Kommission auf ein Veto gegen die Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes sowie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnten erheblichen Einfluss auf den Autoverkehr in Hagen haben.
„Ich gehe davon aus, dass es in Hagen kein Dieselfahrverbot geben wird“, sagt Umwelt- und Ordnungsdezernent Thomas Huyeng. Und fügt eilig hinzu: „Das soll aber nicht bedeuten, dass wir nicht weiterhin alle Anstrengungen unternehmen müssen, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid auch einzuhalten.“
Lockerungsklausel greift künftig
Bereits beim Besuch der Oberbürgermeister und Landräte in Berlin, an dem auch Oberbürgermeister Erik O. Schulz teilgenommen hatte, sei Mitte Januar durchgesickert, dass die EU-Kommission in Brüssel einen Gesetzentwurf der Bundesregierung wohl nicht beanstanden werde. Nach den Plänen der Regierung wird zwar der eigentliche Grenzwert von 40 Mikrogramm nicht angetastet, allerdings gibt es eine sogenannte Lockerungsklausel, die bis 50 Mikrogramm gilt.
„Demnach sind Fahrverbote in Hagen nicht verhältnismäßig“, sagt Huyeng mit Blick auf die beiden Messpunkte am Graf-von-Galen-Ring und an der Finanzamtsschlucht, an denen die Grenzwerte überschritten werden.
Umwelthilfe hat Klage gegen die Stadt eingereicht
Aufgrund dieser Tatsache hatte die Deutsche Umwelthilfe eine Klage gegen die Stadt Hagen eingereicht. „In den Verfahren, die gegen andere Kommunen gelaufen sind, ging es allerdings nie direkt um Fahrverbote“, erklärt Huyeng, „Inhalt auch der Klage gegen die Stadt Hagen ist lediglich die Einhaltung der Grenzwert.“
Lediglich durch die Urteilsbegründungen komme dann ein Fahrverbot in Betracht.
Entlastung durch Bahnhofshinterfahrung
Auch weitere Kommunen können aufatmen
Bei geringfügigen Überschreitungen der europaweiten Stickoxid-Grenzwerte könnten Diesel-Fahrverbote nach dem Gesetzentwurf in der Regel unverhältnismäßig sein.
Die Koalition will, dass Städte unter diesen Umständen auf Fahrverbote verzichten können. Was für Hagen gilt, könnte auch für zahlreiche weitere Kommunen gelten.
Zumindest für den Bereich Graf-von-Galen-Ring, in dem 2018 genau 50 Mikrogramm gemessen wurden (2017 waren es noch 49 Mikrogramm) setzt der Umweltdezernent auf eine andere Maßnahme: „Mit Fertigstellung der Bahnhofshinterfahrung rechnen wir mit einer erheblichen Entlastung“, so Huyeng. Auch dort seien Fahrverbote dann nicht mehr vertretbar.
Gegen Dieselfahrverbote spricht aus Sicht des Juristen aber auch ein Urteil, das das Bundesverwaltungsgericht vor rund zwei Wochen gefällt hat. „Demnach ist das Scannen von Fahrzeugen ohne besonderen Grund nicht zulässig. Das verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz“, so Huyeng weiter, „ich darf also nicht alle Autos, die einen bestimmten Punkt passieren, filmen und die Daten auswerten. So lange es keine blaue Plakette gibt, kann man die Einhaltung eines Fahrverbots gar nicht überwachen. Das dürfte aus meiner Sicht ebenfalls eine erheblich Rolle spielen.“