Hagen. . Die Zahlen, so heißt es aus dem Finanzamt, seien ein Beweis für die stabile Lage des Standortes Hagen.

Das Finanzamt Hagen hat im Jahr 2018 erneut Steuereinnahmen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro erzielt. „Auch wenn wir die Milliardenmarke knapp verfehlt haben, können wir festhalten, dass sich die Steuereinnahmen auf einem konstant hohen Niveau eingependelt haben“, zeigt sich Dietmar Zitzelsberger, Leiter des Finanzamts Hagen, erfreut.

Größten Anteil hat die Lohnsteuer

Den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Finanzamts Hagen machen wie in den Vorjahren die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer aus. Die größte Einnahmequelle war dabei die Lohnsteuer, die im Vergleich zum Vorjahr um 3,16 Prozent gestiegen ist. „Die Lohnsteuer ist nach wie vor der größte und auch wichtigste Anteil an den Steuereinnahmen des Finanzamts Hagen, spiegelt sie doch den insgesamt stabilen Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr wider“, so Zitzelsberger.

Während die Einkommensteuer um 15,15 Prozent zurückgegangen ist, ist die Körperschaftsteuer um 26,14 Prozent gestiegen. Diese beiden Steuerarten errechnen sich aus den Gewinnen der Betriebe. „Man kann für das Jahr 2018 insgesamt von einer stabilen wirtschaftlichen Situation in Hagen sprechen“, so Zitzelsberger.

Abgabefrist verlängert sich

Für das Jahr 2018 können sich die Bürger für Ihre Steuererklärungen erstmals mehr Zeit lassen. Die gesetzliche Abgabefrist verlängert sich um zwei Monate. Das bedeutet für die Einkommensteuererklärung 2018, dass sich das Ende der Abgabefrist auf den 31. Juli 2019 verschiebt. Sofern ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung der Erklärung mitwirkt, müssen die Steuererklärungen sogar erst bis Ende Februar des Nachfolgejahres dem Finanzamt vorliegen.

Die Finanzverwaltung bietet die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Die Steuererklärung kann am Computer erstellt und unter www.elster.de eingepflegt werden.

Grundfreibetrag steigt auf 9000 Euro an

Der Grundfreibetrag steigt 2019 von 8.820 Euro im Jahr und pro Person auf 9.000 Euro. Wer ein geringeres zu versteuerndes Einkommen hat, muss keine Einkommensteuer zahlen. Werden Gegenstände angeschafft, die nahezu ausschließlich für die Arbeit genutzt werden, können die Kosten als Werbungskosten steuermindernd abgesetzt werden. Sofern die Kosten eine bestimmte Grenze überschreiten, sind diese auf mehrere Jahre zu verteilen. Diese Wertgrenze lag viele Jahre bei 410 Euro netto und wurde ab dem Jahr 2018 auf 800 Euro netto erhöht. Kosten für Anschaffungen bis zu diesem Betrag können nunmehr im Jahr der Zahlung in voller Höhe berücksichtigt werden. Der Kinderfreibetrag steigt um 36 Euro auf 2.394 Euro pro Elternteil beziehungsweise um 72 Euro auf 4.788 Euro pro Elternpaar.

Für Bürger, die 2018 in Rente gegangen sind, beträgt der Besteuerungsanteil insbesondere für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 76 Prozent. 2018 bleiben somit 24 Prozent der vollen Bruttojahresrente steuerfrei.