Wehringhausen. . Prüfungen der Denkmalschutzbehörden haben ergeben, dass dem Abriss von Block 1 in Hagen-Wehringhausen aus fachlicher Sicht nichts entgegensteht.
Der geplante Abriss des Block 1 in Wehringhausen (Karree Gustav-/Ewald-/Minerva-/Lange Straße) durch die Gemeinnützige Wohnstätten-Genossenschaft Hagen (GWG) wird durch etwaige Denkmalschutzauflagen nicht in Frage gestellt. Zu diesem Ergebnis kommt die Untere Denkmalbehörde in Hagen im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfungen bei Abrissanträgen.
Parallel dazu haben die Abrissgegner noch die Obere Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe angeschrieben. Auch die dortigen Experten kommen zu dem Ergebnis, dass es sich zwar um eine stadtbildprägende, durchaus erhaltenswerte Bausubstanz handele, aber die Voraussetzungen für ein Denkmal nicht erfüllt würden. Somit liegt die Entscheidung allein im Ermessen der Kommune.