Hagen. . Nach einer Auseinandersetzung ermittelt die Polizei auch gegen den Rapper Nuhsan C. Gegenüber der WP spricht der mutmaßliche Angreifer.

Im Zusammenhang des mutmaßlichen Angriffs auf den Rapper Nuhsan C., der als Jigzaw unter den Fittichen von Kollegah produziert, weist die Staatsanwaltschaft Hagen darauf hin, dass sich die Ermittlungen auch gegen den Jigzaw selbst richten. Der wiederum muss sich gerade vor dem Landgericht Hagen wegen eines Angriffs mit einer Machete auf einen Polen in Wehringhausen verantworten.

Auf freiem Fuß ist Nuhsan C. nur, weil Kollegah einst vor der Justizvollzugsanstalt Hagen vorgefahren ist und 40.000 Euro Kaution in bar hinterlegt hat. Ob der aktuelle Vorfall und die Ermittlungen dazu führen können, dass Nuhsan wieder ins Gefängnis muss, ist offen. Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli: „Wir prüfen das aktuell.“

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Gegenüber unserer Zeitung hat sich jetzt jener Mann geäußert, von dem Nuhsan C. behauptet hatte, er habe ihn mit einem Messer angegriffen. Bei dem Mann handelt es sich um Mohamed G., einen 29-Jährigen Rapper, der unter dem Namen „Hamada58er“ in den sozialen Netzwerken auf sich aufmerksam macht.

Seine Darstellung weicht erheblich von dem ab, was Nuhsan C. gegenüber unserer Zeitung behauptet hatte. Seit Monaten, so Mohamed G., werde er auf Instagram durch Nuhsan C. beleidigt. Als er ihn am Donnerstag zufällig in einem Fitnessstudio an der Schwenke getroffen habe, habe er Nuhsan C. um ein Gespräch gebeten. Dieser habe ihn völlig unvermittelt zwischen die Beine getreten, sei dann in das Studio gelaufen, habe sich eine Eisenstange geschnappt und laut um Hilfe gerufen.

In einem Nebenraum des Studios sei die Situation eskaliert, so berichtet Mohamed G. weiter. Nuhsan C. habe ihn und seine Familie beleidigt. Als er ihn daraufhin in den Schwitzkasten genommen habe, habe Nuhsan C. eine Schere gepackt und versucht, ihm damit in den Oberschenkel zu stechen. Erst daraufhin habe er den Rapper mit dem Knie vor den Kopf gestoßen. Daher stamme die Platzwunde, die durch Sanitäter versorgt wurde. Eine Messer sei nicht im Spiel gewesen. Die Polizei habe ihn durchsucht und keine Waffe gefunden, so Mohamed G.

Die Polizei Hagen hatte die Auseinandersetzung der beiden Rapper bestätigt. Allerdings sei kein Messer gefunden und sichergestellt worden. „Beide Männer“, so ein Polizeisprecher, konnten noch vor Ort angetroffen werden.

Behörden aus dem Untergrund verhöhnt

Nuhsan C., der im Juli 2017 einen Polen vor einem Wettbüro am Wilhelmsplatz in Wehringhausen mit einer Machete lebensgefährlich verletzt hatte, war vom Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Schon vor dem ersten Urteil hatte er für Schlagzeilen gesorgt, weil er nach der Messerattacke geflüchtet war und aus dem Untergrund via Youtube die Behörden verhöhnt hatte.

Schon davor sollte C. eigentlich in die Türkei abgeschoben werden. Er ist zwar in Deutschland geboren, hat aber nur die türkische Staatsbürgerschaft. Weil er schon früher wegen eines schweren Körperverletzungsdelikts zu einer viereinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt worden war, die er auch absitzen musste, schien der Zeitpunkt gekommen.

Asylantrag gestellt, um Abschiebung zu entkommen

In letzter Minute stellte er damals als Angehöriger einer armenischen Minderheit in der Türkei einen Asylantrag, um der Abschiebung zu entkommen. Dann kamen aber die Messerstecherei am Wilhelmsplatz, die Flucht und die Gerichtsverfahren. Der Asylantrag ist abgelehnt worden, Rapper Jigzaw soll weiterhin in die Türkei abgeschoben werden. Das zuständige Verwaltungsgericht in Osnabrück hatte im Oktober Nuhsans C. Klage gegen die Ablehnung seines Asyl-Folgeantrags abgewiesen.

Noch ist dieses Urteil aber nichts rechtskräftig. Unklar ist auch noch, ob Hagens Ausländerbehörde im Fall der Fälle für die Ausweisung zuständig wäre.