1 Müssen Vereine ihre Steuererklärung künftig elektronisch abgeben?

Tatsächlich besteht für Körperschaften, und dazu gehören Vereine ebenso wie Kapitalgesellschaften, eine elektronische Abgabepflicht.

2 Das dürfte ehrenamtliche Kassierer überfordern . . .

Uns ist bewusst, dass eine Aktiengesellschaft und ein Verein zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Deshalb wird das Finanzamt Hagen in dieser Sache mit Augenmaß vorgehen. Schließlich wollen wir nicht ehrenamtliches Engagement verhindern.

3 Werden Sie den Vereinen entgegenkommen?

Wir befinden uns in einer Übergangszeit. Einerseits benötigen die Finanzbehörden einfachere Programme, entsprechende Verbesserungen haben wir bei der Oberfinanzdirektion bereits angeregt. Auf der anderen Seite müssen sich die Vereine an die elektronische Abgabe der Steuererklärung gewöhnen. Wenn man das einmal gemacht hat, ist es gar nicht mehr so schwer.

4 An welcher Stelle finden ehrenamtlich tätige Vereinsvertreter denn Hilfe, wenn es um die Themen Steuern und Gemeinnützigkeit geht?

Bei unserem Mitarbeiter Siegfried Depping, er ist Experte für Gemeinnützigkeit und gibt weitere Auskünfte. Eine steuerliche Beratung ist ihm allerdings untersagt. Aber vielleicht besteht ja nach einem Gespräch mit ihm für den einen oder anderen Verein die Möglichkeit, die Steuererklärung noch einmal auf Papier abzugeben. Denn schließlich besteht auch für Vereinsvertreter die Möglichkeit mit einem sogenannten Härtefallantrag von der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe befreit zu werden.

Mit Roland Köcher, dem stellvertretenden Leiter des Finanzamts Hagen,
sprach Hubertus Heuel