Hagen. . Das eine Baumpflegesatzung verabschiedet wird, gilt als sicher. Doch es bestehen unterschiedliche Auffassungen zwischen Politik und Verwaltung.

In der Diskussion um die neue Baumpflegesatzung gibt es bei zwei wichtigen Punkten weiterhin gravierende Meinungsverschiedenheiten zwischen Politik und Verwaltung. So beharrt das Umweltamt darauf, für die Überprüfung des Regelwerks einen Baumkontrolleur auf Vollzeitbasis einzustellen. Die Fraktionen von CDU, Grünen, Hagen Aktiv, Linken und Bürgern für Hohenlimburg/Piraten wollen den bürokratischen Aufwand dagegen so gering wie möglich halten, sind jedoch auf Kompromisslinie eingeschwenkt und gestehen der Verwaltung eine halbe Stelle zu.

Keine Annäherung gibt es bei der Frage, ob die Bürger für das Fällen eines Baumes bzw. die Genehmigung dafür eine Gebühr bezahlen müssen. Die Verwaltung fordert eine solche Abgabe, um mit den dadurch erzielten Einnahmen wiederum den Baumpfleger zu finanzieren, die Politiker lehnen sie dagegen rundweg ab.

Keine Katasteraufstellung

Schon in der ersten Sitzungsperiode nach den Sommerferien steht die Baumsatzung auf der Tagesordnung. Eigentlich sollte das Regelwerk im Frühjahr verabschiedet werden, dies wurde aufgrund der unterschiedlichen Standpunkte jedoch vertagt.

Die Ratsvertreter bestehen darauf, dass die Bürger durch die Satzung nicht gegängelt werden: „Wir dürfen von den Leuten zum Beispiel keine Katasteraufstellung und keine maßstabsgerechten Pläne verlangen, wenn jemand einen Baum fällen will“, so Jörg Klepper, stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU: „Und wir wollen auch keinen Baumpfleger, der durch die Stadt läuft und die Leute anzeigt. Nur bei berechtigtem Zweifel soll er die Situation vor Ort überprüfen.“ Vielmehr solle den Einwohnern der Stadt auch zukünftig weitestgehend freie Hand beim Umgang mit Bäumen auf ihren Grundstücken gelassen werden.

Keine Überregulierung

So dürfen Bäume, die näher als zehn Meter an einem Wohnhaus stehen, ohne weiteres gefällt werden. Das gleiche gilt für Bäume, die sich auf Privatgrundstücken befinden, welche kleiner als 350 Quadratmeter sind.

„European Tree Technician“

Das Umweltamt hatte vorgeschlagen, für die Überprüfung der Satzung einen „zertifizierten Baumkontrolleur, European Treeworker, European Tree Technician oder Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung“ einzustellen. Seine Stelle (Besoldungsstufe A9) soll mit 49 900 Euro dotiert werden, hinzu kommen noch Sachkosten in Höhe von 9700 Euro. Macht insgesamt 59 600 Euro.

Umweltamtsleiter Ralf-Rainer Braun argumentiert, die Aufgabe könne nur jemand mit dem notwendigen Fachwissen erledigen. Mit dem vorhandenen Personal sei das nicht zu leisten. Wenn die Politiker Hagen als „grüne Stadt“ profilieren wollten, müssten sie die Verwaltung mit dem entsprechenden Personal ausstatten. Die Stelle könne ja durch Bußgelder und Gebühren refinanziert werden.

Die einstige Baumschutzsatzung, die von 1987 bis 2007 Gültigkeit besaß, hatten viele Hagener als Bevormundung empfunden. Kritiker rieben sich zudem am damaligen Aufwand, denn ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung („Baumpolizist“) war eigens dazu abgestellt, auf Anzeigen aus der Bevölkerung zu reagieren und sich um die Einhaltung der Satzung zu kümmern. Dass die neue Satzung, die übrigens vom Naturschutzbeirat auf den Weg gebracht wurde, genau diese Überregulierung nicht mehr zulässt, hat dazu geführt, dass sie von einer breiten Ratsmehrheit getragen wird.

Umstrittene Abholzungen

Dass etwas für den Baumbestand in der Stadt getan werden muss, ist unstrittig, da es in der Vergangenheit zu heftig umstrittenen Abholzungen kam. „Es wurde so viel abgesägt, dass man nur noch weinenden Auges zuschauen konnte“, sagte Wilhelm Bögemann, Vorsitzender des Naturschutzbeirates. Die neue Pflegesatzung nimmt daher in erster Linie die Stadt und die Wohnungsgenossenschaften in die Pflicht. Laubbäume ab 1 Meter Stammumfang (gemessen 1 m über dem Boden) sollen wieder geschützt werden und dürfen – abgesehen von den oben genannten Bedingungen auf Privatgrundstücken – ohne Erlaubnis durch die Stadt nicht mehr gefällt werden.

Ausgleichszahlungen

Wird eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt, müssen Ersatzbäume gesetzt oder Ausgleichszahlungen in einen Pool geleistet werden, aus dem wiederum die Anpflanzung neuer Bäume finanziert wird. Angesichts des weltweiten Klimawandels und der hohen Bedeutung von Stadtbäumen für das lokale Klima sei eine neue Satzung daher durchaus sinnvoll, so Klepper.