Hagen. . Mülheims Oberbürgermeister Scholten soll sein Budget für teure Essen überzogen haben. Wie viel Hagens OB in den letzten Jahren ausgegeben hat.
Der Gesprächstermin im Restaurant, die Betriebsfeier mit den engsten Mitarbeitern. Was darf ein Oberbürgermeister ausgeben, wenn es um solche Ausgaben geht? Der Hagener OB Erik O. Schulz (parteilos) hat sein Budget in seiner Amtszeit noch nicht ausgereizt. „Ich halte die finanzielle Ausstattung auch für völlig ausreichend“, so Schulz. Die Regelungen für die Stadtoberhäupter im Ruhrgebiet sind aber höchst unterschiedlich.
Ein großes Thema ist dies derzeit durch den Fall Mülheim: Der dortige Oberbürgermeister Ulrich Scholten (SPD) steht unter Beschuss, weil er sein Budget ausgereizt und teils auch überzogen hat. Die Anlässe sind aber fraglich: Vorgebliche Dienstgespräche fanden oft beim Italiener statt und dann mit reichlich Alkohol – bezahlt mit der OB-Kreditkarte. Wie sind die Regelungen in Hagen und in anderen Ruhrgebietsstädten?
Hagens OB hat keine städtische Kreditkarte
151,99 Euro Bewirtungskosten in 2018 geltend gemacht
Wie werden die Ausgaben, die der OB aus seinen Verfügungsmitteln bei Bewirtungen tätigt, belegt? In Hagen muss OB Erik O. Schulz Belege vorlegen. „Wobei Angaben zu den bewirteten Personen nicht vorgeschrieben sind“, so sein Sprecher Thomas Bleicher. „Vom OB werden diese jedoch durchgängig beigebracht.“
Die Kosten für die individuelle Gästebewirtung von Hagens OB bewegten sich seit seinem Amtsantritt 2014 jährlich im dreistelligen Euro-Bereich. In diesem Jahr seien bislang – Stichtag 15. August – Bewirtungskosten von insgesamt 151,99 Euro entstanden.
Genauso verfährt auch der Bochumer OB – und er hat ähnlich hohe Kosten. In Mühlheim ist dem OB das Vorlegen von Belegen nicht vorgeschrieben. Das Rechnungsprüfungsamtes empfiehlt dies aber bereits seit März 2017. Oberbürgermeister Ulrich Scholten (SPD) sieht sich nun auch Kritik ausgesetzt, weil er eine Reihe von Gesprächspartnern nicht nennen will. Seine Partei ist inzwischen in Teilen auf Distanz zu ihrem eigenen OB gegangen.
In Düsseldorf bezahlt der Oberbürgermeister mit der Dienst-Kreditkarte und muss danach Unterlagen einreichen, die das Ganze belegen. Ähnlich sieht es auch in Duisburg und Gelsenkirchen aus. Die Stadt Dortmund erklärt: „Generell entspricht es nicht dem Vorgehen des OB, von ihm eingeleitete Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit Arbeitsessen zu führen.“
Hagens OB Erik O. Schulz hat keine dienstliche Kreditkarte. Etwaige Kosten muss er nachher abrechnen. Genauso handhaben es die Oberbürgermeister in Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen und Herne. In Essen verfügt das Büro des OB zwar über eine Kreditkarte, allerdings wird diese nicht für Abrechnungen von Spesen genutzt, sondern lediglich zur Buchung von Flügen und Hotelzimmern.
Der Düsseldorfer OB hat eine solche Karte, um bei Dienstreisen dienstliche Kosten begleichen zu können. Bochums OB hat auch eine, um Bewirtungs- und Reisekosten zu zahlen – die lägen aber jährlich unter 1500 Euro. Und der Mülheimer OB hat eine Karte, er nutzt sie – und hat deswegen nun Ärger.
Das Budget in Hagen liegt bei 8730 Euro
Wie hoch ist das jährliche Budget der Verfügungsmittel, die dem Oberbürgermeister zur Verfügung stehen? Auch hier sind die Regelungen höchst unterschiedlich. Hagens Oberbürgermeister hat ein Budget von 8730 Euro im Jahr. Ausgegeben hat er diesen Betrag in den vergangenen Jahren aber nicht, rechnet sein persönlicher Referent Thomas Bleicher vor.
Demnach waren es im Jahr 2016 4760 Euro und im Jahr 2017 rund 3870 Euro. „Knapp die Hälfte davon waren Spenden für soziale Zwecke“, so Thomas Bleicher. Im laufenden Jahr 2018 hat Oberbürgermeister Schulz bislang rund 1300 Euro des 8730-Euro-Budget ausgegeben.
Auch hier der Vergleich: Dem Mülheimer OB stehen 10 000 Euro zur Verfügung, er hat das ohnehin in seiner Amtszeit erhöhte Budget auch ausgereizt. Der Essener OB hat überhaupt keine Verfügungsmittel, rechnet alles einzeln ab, in Düsseldorf sind es hingegen 24 158 Euro. Der Duisburger OB hat 2700 Euro, sein Bochumer Kollege 3000 Euro, dem Dortmunder Oberbürgermeister stehen 10 000 Euro zur Verfügung.
Spenden, Blumen und Geschenke aus dem OB-Topf
Hagens OB Erik O. Schulz begleicht nach eigenen Angaben Spenden, Blumen, Geschenke oder Bewirtungen aus seinen Verfügungsmitteln. Und auch „ Ausgaben zur Pflege der Unternehmenskultur“ – dazu gehört etwa ein Betriebsausflug oder ein Essen mit den Mitarbeitern des Oberbürgermeister-Büros.
In Mülheim darf der OB die Mittel „allgemein für dienstliche Zwecke“ verwenden, in Düsseldorf bestreitet der OB mit seinem Budget auch diverse Mitgliedsbeiträge, die dienstlich bedingt sind, ebenso wie Spenden, Geschenke, Ausgaben für Bewirtung und Spesen. Aber auch „Kosten für Ehegatten“ – natürlich nur im dienstlichen Zusammenhang.
Spenden, Geschenke, Repräsentationspflichten und Bewirtungen werden auch in B ochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Herne so bezahlt. In Duisburg gibt es, so die Stadt „keinerlei Beschränkungen“ für den OB.