Hagen. . Ob Eiscafé oder Gemüsehändler: Tische oder Stände im öffentlichen Raum bringen der Stadt Hagen Geld. Die Betroffenen beschweren sich aber nicht.

Noch ein Bierchen im Biergarten? Noch ein Eis auf der Außenterrasse? Noch schnell eine Tüte Äpfel beim Gemüsehändler an der Kampstraße? Oder ein Kaffee draußen im Café Extrablatt? Das gute Wetter der letzten Zeit lockt die Hagener in die Außengastronomien. Davon gibt es 160 Stück in Hagen. Was für den Kunden bei Sonnenschein einfach ein nettes Fleckchen ist, ist für den Gastronomen mit einigen Kosten verbunden. Denn die Außenflächen der Betriebe liegen auf städtischen Flächen.

Hohe Einzelbeträge

Im Falle der Eisdiele San Marino an der Ecke Elberfelder Straße/Mittelstraße kann man wohl von einer 1A-Lage für einen solchen Betrieb sprechen. 200 Quadratmeter Außenfläche kosten hier fürs Jahr

Seit 27 Jahren betreibt Kai Wiegand  seinen Obst- und Gemüsestand an der Ecke Kampstraße/Elberfelder Straße. Rund 900  Euro zahlt er im Monat, freut sich aber auch über die gute Lage seines Standes.
Seit 27 Jahren betreibt Kai Wiegand seinen Obst- und Gemüsestand an der Ecke Kampstraße/Elberfelder Straße. Rund 900 Euro zahlt er im Monat, freut sich aber auch über die gute Lage seines Standes. © Michael Kleinrensing

rund 10 000 Euro. „Die muss man neben allen anderen Kosten erstmal reinarbeiten“, sagt Inhaberin Manuela Domingos, die sich aber auf keinen Fall beschweren will. „Wir zahlen hier natürlich, was die Stadt verlangt und unser Café befindet sich dafür ja auch in einer sehr guten Lage.“

In einer sehr guten Lage befindet sich seit 27 Jahren auch der Gemüsestand von Kai Wiegand an der Ecke Kampstraße/Elberfelder Straße schräg gegenüber dem Kaufhof und direkt an der Pizzeria Zentrale. Kosten für den Stand hier: rund 900 Euro pro Monat. Für „angemessen“ hält Wiegand, der sich seinen Kundenstamm hier hart erkämpft habe, diese Summe. Ähnlich ist es bei der Eisdiele „Gelato Café“ auf der anderen Straßenseite. Mit-Inhaber Esposito Carmela: „Wir zahlen rund 1000 Euro für die Saison. Das ist okay.“

Beispiele: Was kosten Sondernutzungen in Innenstadtlage?

Bewegliche Verkaufseinrichtungen wie Stände und W agen: 7,43 Euro pro Quadratmeter am Tag.

Warenauslagen vor dem jeweiligen Lokal: 178,20 pro Quadratmeter pro Jahr.

Kneipe mit Außenausschank: 111,38 pro Quadratmeter pro Jahr.

Demonstration handwerklicher oder künstlerischer Tätigkeit mit Verkauf: 5,20 pro Quadratmeter pro Tag.

Infostände- oder Infobusse: 6,68 pro Quadratmeter pro Tag.

Litfaßsäulen oder Plakattafeln im öffentlichen Straßenraum: 1229,58 pro Jahr pro Stück.

Uhrenanlagen mit Werbung: 665,28 Euro pro Uhr pro Jahr.

Hinweisschild mit Werbung: 237,60 pro Stück pro Jahr.

Wartehallen der Hagener Straßenbahn mit Werbung versehen: 74,25 pro Halle pro Jahr. Normale Fahrplantafel: 14,85 pro Stück pro Jahr.

Stand auf dem Hagener Weihnachtsmarkt oder bei einer Kirmes: 36 Cent pro Quadratmeter pro Tag.

Die Stadt rechnet vor, dass die 160 Außengastronomien und Verkaufsstände auf öffentlichen Flächen im Jahr 2018 rund 80 000 Euro an Gebühren für die Stadtkasse einbringen. Wenngleich diese Zahl recht niedrig erscheint, wenn die genannten drei Gastronomien und Händler bereits über 20 000 Euro pro Jahr einbringen.

Zweiseitige Gebührentabelle

Für die 160 betroffenen Gastronomien in Hagen gilt formal die „Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hagen“. Eine Sondernutzungserlaubnis muss demnach jeder einholen, der die öffentlichen Straßen und Plätze über dem Gemeingebrauch hinaus nutzt. Dazu gibt es eine zweiseitige Gebührentabelle, die Sondernutzungen jeglicher Art auf den Cent genau regelt.

Tische und Sitzgelegenheiten von Cafés im Innenstadtbereich (die teuerste Zone) kosten je angefangenem Quadratmeter 5,20 Euro pro Monat. Oder eine Pauschalgebühr für die Zeit von April bis einschließlich Oktober von 32,74 pro angefangenem Quadratmeter. Keine Sondererlaubnis benötigt man übrigens bei Warenauslagen ohne Werbung, die „ohne feste Verbindung mit einer baulichen Anlage oder dem Boden an der Stätte der Leistung angebracht werden“. Diese dürfen nur eine Höhe von 1,50 Meter haben und höchstens 50 Zentimeter in den Gehweg ragen. Alles ist geregelt ... .