Lebensmittel können bei verschlossener Packung und richtiger Lagerung auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) häufig noch bedenkenlos verzehrt werden. Mit dem MHD gibt der Hersteller lediglich den Zeitpunkt an, bis zu dem er garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie den Geschmack, die Farbe oder den Nährwert behält. Ist das MHD eines Joghurts abgelaufen, heißt es also nicht, dass das Lebensmittel automatisch verdorben ist und weggeworfen werden muss.

Lebensmittel können bei verschlossener Packung und richtiger Lagerung auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) häufig noch bedenkenlos verzehrt werden. Mit dem MHD gibt der Hersteller lediglich den Zeitpunkt an, bis zu dem er garantiert, dass das ungeöffnete Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie den Geschmack, die Farbe oder den Nährwert behält. Ist das MHD eines Joghurts abgelaufen, heißt es also nicht, dass das Lebensmittel automatisch verdorben ist und weggeworfen werden muss.

In diesem Falle sollte das Produkt mit den eigenen Sinnen überprüft werden: Solange es noch gut aussieht, riecht und schmeckt, kann es bedenkenlos verzehrt werden. Sollte es unangenehm riechen, säuerlich schmecken oder sich Schimmelpilze gebildet haben: Dann bitte entsorgen.

Achtung: Ist eine Lebensmittelpackung bereits geöffnet und wird weiter gelagert, gilt das MHD nicht mehr. Dieses bezieht sich nur auf die ungeöffnete Verpackung. Außerdem gibt es noch das Verbrauchsdatum – dieses unterscheidet sich vom MHD: Es wird auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Hackfleisch angebracht und bedeutet, dass das Lebensmittel nach Ablauf nicht mehr gegessen werden darf.

Mit Resteverwertung kann man einen aktiven Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln leisten. Doch was kann man aus den Nudelresten vom Vortrag, im Kühlschrank schrumpelig gewordenen Karotten oder Paprika und hart gewordenem Brot noch machen? Anregungen kann man sich zum Beispiel im Buch „Kreative Resteküche“ der Verbraucherzentrale NRW holen. Dieses enthält verschiedene Rezepte und viele Anregungen und Tipps zum Umgang mit Resten.

Auch auf der Homepage der Verbraucherzentrale (www.verbraucher zentrale.nrw) gibt es Rezepte für die verschiedenen Jahreszeiten: Wie wäre es mit Sommergemüse vom Blech? Das schmeckt auch aus nicht mehr ganz knackigem Gemüse immer noch hervorragend.

>> An dieser Stelle ordnen Experten das Thema unserer Serienfolge fachlich ein. Heute ist dies Linda Niepagenkemper, sie ist Ernährungswissenschaftlerin bei der Verbraucherzentrale NRW.