Hagen/Dortmund. . Der VW-Konzern hat im Streit mit dem Hagener Unternehmen TWB aus der Prevent-Gruppe vor dem Dortmunder Landgericht einen Erfolg verbucht.

Der VW-Konzern hat im Streit mit dem Hagener Unternehmen TWB aus der Prevent-Gruppe vor dem Dortmunder Landgericht einen Erfolg verbucht. Die Klage von TWB-Prevent auf eine einstweilige Leistungsverfügung zur weiteren Abnahme von Produkten wurde vom Gericht abgelehnt. TWB wird aller Voraussicht nach in die nächste Instanz zum Oberlandesgericht Düsseldorf ziehen, um ein langwieriges Verfahren zu umgehen, das die Existenz des Unternehmens gefährden könnte.

„Taktik des Konzerns“

Bei dem Streit geht es darum, dass der VW-Konzern für die Marken VW, Audi, Seat und Skoda die regulär noch bis 2024 laufenden Verträge für Rückenlehnen zum 31. März 2019 gekündigt hatte. Für TWB würde dies den Verlust von über 70 Prozent der Umsätze, eine existenzbedrohende Situation und möglicherweise den Verlust von über 470 Arbeitsplätzen in Hagen bedeuten.

Aus Sicht des Gerichts kam der Antrag von TWB zu früh. Ein ordentliches Verfahren sei noch möglich. Zudem sei TWB mit einem Jahr voller Produktionsabnahme besser dran als etwa die Preventtochter ES Guss, der im März ebenfalls, allerdings fristlos von VW gekündigt worden war. Das Landgericht Wolfsburg hatte VW am 11. Mai verpflichtet, für knapp ein Jahr noch 30 Prozent der Produkte abzunehmen.

In Sachen TWB muss künftig für Seat in Barcelona und für Skoda in Hannover verhandelt werden. „Taktik des VW-Konzerns“ vermutet TWB-Geschäftsführer Carsten Menzel dahinter. Die Niederlage beendet nicht den Streit. „Eine Schlacht ist noch kein Krieg“, betonte der Vorsitzende Richter Dr. Gerhard Klumpe. Der Streit wird weiter mit harten Bandagen geführt. Während VW betont hat, sich von Prevent als Zulieferer komplett trennen zu wollen, kaufte die Muttergesellschaft gerade eine Gießerei in Saarbrücken, die wichtige Teile für VW fertigt – und hob angeblich die Preise um das Zehnfache an. VW führte auch bei TWB Preiserhöhungen als Kündigungsgrund an.