Hagen-Eppenhausen. . Scharfe Kritik der Bewohner des Henry-Dunant-Hauses (betreutes Wohnen) am DRK. Das Signal des Notrufes schafft es nicht bis in den Keller.

Charlotte Brösting (81) geht es ums Prinzip. Und um ihre Sicherheit. Genau wie den anderen Senioren, die im Henry-Dunant-Haus des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an der Feithstraße leben und die sich alle mit Wut im Bauch auf einer Unterschriftenliste eingetragen haben. Es geht um den Hausnotruf, für den die Mieter des betreuten Wohnens Geld bezahlen und dessen Signal nicht bis in den Keller reicht. Der Notruf kann über das Drücken eines Knopfes betätigt werden, den die Bewohner am Handgelenk tragen. Fünf alte Menschen stürzten zuletzt im Kellerbereich des Hauses, wo sie zwangsläufig hin müssen, weil sich dort der Raum mit den Waschmaschinen befindet.

Charlotte Börstin trägt den Sender nicht an ihrem Handgelenk, sondern an ihrem Rollstuhl.
Charlotte Börstin trägt den Sender nicht an ihrem Handgelenk, sondern an ihrem Rollstuhl.

In den Wohnungen dürfen die Waschmaschinen aus Sicherheitsgründen nicht aufgestellt werden. Eine Dame verletzte sich bei einem Sturz in der Waschküche schwer und wurde erst nach 20 Minuten gefunden. „Nur weil wir alt sind, kann man mit uns nicht machen, was man will“, sagt Charlotte Brösting. Das DRK sei sogar verpflichtet, dass auch der Kellerbereich vom Hausnotruf abgedeckt werde. Das gehe aus einem Rundschreiben des DRK aus dem Jahr 2009 hervor, das der Redaktion vorliegt. Dort heißt es wörtlich zum Hausnotrufsystem: „Der Alarmknopf funktioniert im gesamten Haus, auch wenn Sie sich gerade im Keller befinden.“

Der Hausnotrufbeauftragte habe seit über acht Jahren nichts gegen den Missstand getan, erklärt Charlotte Brösting. „Der Versuch, den Bewohnern eine vollumfängliche Leistung des Hausnotrufs, also auch im Keller, bald nur gegen einen Aufpreis zu gewähren, ist verwerflich. Der Umgang mit dem Sicherheitsbedürfnis alter Menschen ist für einen karitativen Verein skandalös.“

Aufzug nachträglich ausgestattet

Rüdiger Ludwig ist beim DRK Leiter des betreuten Wohnens. Er sagt: „Das Problem ist uns bekannt. Eigentlich sind wir rechtlich gar nicht verpflichtet, dass das Signal bis in den Keller reicht.“ Das habe Ludwig zumindest das Hausjustiziariat so mitgeteilt. Genau so wenig sei das DRK verpflichtet gewesen, den Hausnotruf auch im Aufzug zu gewährleisten. Dennoch habe man den Aufzug mit einem Alarmknopf ausgestattet.

Handeln werde man nun auch, was das Notruf-Signal im Keller angehe. Das DRK lasse einen Verstärker installieren, der das Signal in alle Kellerräumlichkeiten transportiere. Die Kosten dafür würden aber auf alle Bewohner des Hauses umgelegt. Es entstehen dabei Mehrkosten von fünf Euro pro Bewohner.

Wer als Nutzer in Frage kommt

Laut Gesetzlicher Krankenversicherung kommen Hausnotrufsysteme für jene Personen in Frage, die als alleinlebende Pflegebedürftige gelten und die mit einem Telefon in Notsituationen keinen Hilferuf absetzen können und bei denen wegen des Krankheits- und Pflegezustandes der Eintritt einer Notsituation erwartet werden kann. Dem Nutzer wird das Gerät samt Funksender bereitgestellt und die Betreuung über Hausnotrufzentrale gewährt.