Hagen. . Vor dem Landgericht in Hagen hat der wegen Missbrauchs seiner kleinen Schützlinge angeklagte Gitarrenlehrer am Freitag ein Geständnis abgelegt.

In seinem Gitarrenunterricht für kleine Jungen spielte das Musikinstrument so gut wie keine Rolle.

Der vor dem Landgericht angeklagte Gitarrenlehrer (58), dem vorgeworfen wird, über Jahre elf junge Schüler sexuell missbraucht zu haben (wir berichteten), hat gestern ein schockierendes Geständnis abgelegt: „Ich bin ein Schwein und kann es nicht wieder gutmachen. So sehr ich auch versuchte, dagegen anzukämpfen, der Trieb gewann immer wieder die Oberhand.“

109 Sexualstraftaten

Die in der Anklageschrift aufgelisteten 109 Sexualstraftaten bezeichnete der Angeklagte als „vollständig und richtig“. Darunter auch zehn Fälle von „beischlafähnlichen Handlungen“ und 29 Fälle des Zeigens von Pornofilmen an seine Musikschüler, die zur Tatzeit zwischen fünf und zwölf Jahre alt waren.

„Wobei ich mich bei den beiden Fünfjährigen doch sehr schlecht gefühlt habe. Das fand ich abstoßend.“ Er betont: „Es sollte nie schmerzhaft sein, sondern sich gut anfühlen.“ So wie er es – nach eigener Angabe – 1959 als Sechsjähriger selbst erfahren haben will, als er erste sexuelle Kontakte zu Stahlarbeitern in Vorhalle knüpfte.

Übergriffe minutiös aufgezeichnet

„Ich empfand das damals als etwas Positives und wollte dieses gleiche Gefühl auch an meine Gitarrenschüler weitergeben.“ Sowohl in der ehelichen Wohnung im Hagener Süden, aber vor allem in seinem Unterrichtsraum in Herdecke. Dort war eine Kamera fest installiert, die auf die Sitzplätze der kleinen Jungen ausgerichtet war. Alle Varianten der Übergriffe wurden minutiös aufgezeichnet. Das beschlagnahmte Material diente später als wertvolle Grundlage für die Anklageschrift.

So trug der Gitarrenlehrer gerne eine kurze Turnhose, unter der „rein zufällig“ sein Geschlechtsteil herausschaute oder die ihm, „rein zufällig“ immer wieder herunterrutschte: „Ich wollte austesten, wie die Jungen darauf reagierten.“

Prozess wird fortgesetzt

Nach dem zweiten Verhandlungstag spricht vieles dafür, dass der Angeklagte am Endes des Verfahrens nicht ins Gefängnis muss, sondern für unbestimmte Zeit in eine geschlossene Therapieeinrichtung eingewiesen werden könnte. Die Kammer hat bereits veranlasst, dass er aus der Untersuchungshaft entlassen und in eine entsprechende Einrichtung verlegt wird. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.