Hagen. . Im Prozess um die Ermordung des Millionärs Wolfgang S. (55) hat es das Gericht abgelehnt, die Haftbefehle gegen die zwei Angeklagten aufzuheben.
Im Prozess um die Ermordung des Millionärs Wolfgang S. (55) hat es das Schwurgericht abgelehnt, die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten Milan B. (46) aus Bosnien-Herzegowina und Thomas W. (51) aus Lünen aufzuheben. Dies hatten die drei Verteidiger beantragt.
Allein die DNA-Spuren der beiden Angeklagten an dem Mordopfer und seiner überfallenen Lebensgefährtin reichten als Indiz für eine Täterschaft nicht aus.
So hätte Angeklagter Thomas W. auch mit gebrauchten Textilien gehandelt und seine eigene Kleidung weiterverkauft. Dadurch könne es (theoretisch) zu einer Fremdübertragung seiner DNA an den Tatort gekommen sein, obwohl er selbst nie dort war. Juristen nennen das „Sekundärübertragung“.
Weiterhin dringender Tatverdacht
Gerichtssprecher David Theile: „Das Schwurgericht sieht es in diesem Fall anders. Nach Auffassung der Kammer besteht weiterhin ein dringender Tatverdacht. Deshalb wurde Haftfortdauer beschlossen.“
Thomas W. ist zehnfach vorbestraft. Derzeit sitzt er – wenn nicht auf der Anklagebank – im Gefängnis. Dort muss er zehneinhalb Jahre verbüßen. Denn das Landgericht München schickte ihn im März 2016 wegen zweifachen versuchten Mordes hinter Gitter.
Gestern wurde dieses Urteil im Hagener Mordprozess vorgelesen. Es handelt sich bei der Tat am Tegernsee um einen ähnlich brutalen Raub wie auf Emst.
Erst nach 15 Stunden befreit
Ein wohlhabendes Rentnerpaar aus Rottach-Egern war im Januar 2014 in seiner Landhaus-Villa überfallen worden: Der 73-jährige Hausherr wurde zusammengetreten, fiel blutüberströmt zu Boden. Sowohl der Mann, als auch dessen schwer herzkranke Frau (76) wurden mit Kabelbinder auf einem Stuhl gefesselt.
Dann räumten Thomas W. und sein Bruder die Villa aus: Sie erbeuteten Uhren und Schmuck für gut 250 000 Euro sowie wertvolles Meißener Porzellan. Der Wert lag hier bei über einer Million Euro.
Bevor die beiden Männer flüchteten, ließen sie die Rollläden der Villa herunter, damit sich das Rentnerpaar nicht bemerkbar machen konnte.
Die beiden alten Leute blieben in hilfloser Lage zurück und wurden erst nach 15 Stunden befreit. „Sie haben die Opfer ihrem Schicksal überlassen. Es war vom Zufall abhängig, ob die Eheleute überlebten.“
Der Schwurgerichtsprozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Die Verteidiger haben bereits weitere Beweisanträge angekündigt.