Das Finanzamt Hagen hat einige weitere Informationen zur Steuererklärung 2017 zusammengestellt. Vordrucke für die Steuererklärung befinden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.formulare-bfinv.de). Dort und auf den Seiten der Finanzverwaltung (www.finanzver waltung.nrw.de) stehen zusätzliche Informationen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. Auch Elster gibt durch Hilfetexte zu den Eintragungsfeldern Hinweise zur Erstellung der Erklärung.

Das Finanzamt Hagen hat einige weitere Informationen zur Steuererklärung 2017 zusammengestellt. Vordrucke für die Steuererklärung befinden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.formulare-bfinv.de). Dort und auf den Seiten der Finanzverwaltung (www.finanzver waltung.nrw.de) stehen zusätzliche Informationen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. Auch Elster gibt durch Hilfetexte zu den Eintragungsfeldern Hinweise zur Erstellung der Erklärung.

Grundfreibeträge

Der Grundfreibetrag steigt von 8652 Euro im Jahr und pro Person auf 8820 Euro. Wer ein noch geringeres zu versteuerndes Einkommen hat, muss keine Einkommensteuer zahlen. Der Höchstbetrag für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt (zum Beispiel Kosten für Ernährung, Wohnung, Hausrat) einer gesetzlich unterhaltsberechtigten und gleichzeitig bedürftigen Person (zum Beispiel Eltern, Kinder) wurde ebenfalls von 8652 Euro auf 8820 Euro angehoben.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag steigt um 54 Euro auf 2358 Euro pro Elternteil beziehungsweise um 108 Euro auf 4716 Euro pro Elternpaar.

Altersvorsorge

Für Bürger, die 2017 Rentner geworden sind, beträgt der Besteuerungsanteil insbesondere für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 74 Prozent. 2017 bleiben somit 26 Prozent der vollen Bruttojahresrente steuerfrei.

Beträgt die jährliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Alleinstehenden mit Rentenbeginn in 2017 nicht mehr als 13 966 Euro und liegen keine weiteren Einnahmen vor, fallen grundsätzlich keine Steuern an. Bei zusammenveranlagten Personen, so die aktuelle Regelung, verdoppelt sich dieser Betrag auf exakt 27 932 Euro.