Hagen. . Das Hagener Finanzamt hat 2017 Steuereinnahmen in Höhe von 991 Millionen Euro erzielt. Lohn- und Umsatzsteuer machen den größten Anteil aus.

Das Hagener Finanzamt hat im vergangenen Jahr Steuereinnahmen in Höhe von 991 Millionen Euro erzielt und damit die Milliarden-Marke nur knapp verfehlt. „Die Einnahmen liegen zwar unterhalb des Ergebnisses aus dem Jahr 2016, dennoch kann man von den zweithöchsten Steuereinnahmen aller Zeiten sprechen“, zeigt sich Behördenleiter Dietmar Zitzelsberger erfreut.

Den größten Anteil an den Steuereinnahmen des Finanzamts Hagen machen wie in den Vorjahren die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer aus.

Steuererklärung bringt Bares

Die größte Einnahmequelle war dabei die Lohnsteuer, welche sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres befindet. Erfreulich ist auch der Anstieg bei der Einkommensteuer (+ 26 Prozent) und der Körperschaftsteuer (+ 14 Prozent).

Diese errechnen sich aus den Gewinnen der Betriebe. „Man kann also für das Jahr 2017 von einer stabilen wirtschaftlichen Situation in Hagen sprechen“, so Zitzelsberger.

In diesen Tagen versenden die Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen für das abgelaufene Jahr an ihre Arbeitnehmer.

Eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Steuererstattung führt.

Kein Geld verschenken

„Den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bringt die Steuererklärung bares Geld“, sagt Zitzelsberger, und empfiehlt allen, kein Geld zu verschenken.

Dietmar Zitzelsberger ist Steuerexperte.
Dietmar Zitzelsberger ist Steuerexperte.

„Die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017 wird zudem deutlich einfacher“, so Zitzelsberger.

Mit der Steuererklärung für das Jahr 2017 müssen grundsätzlich keine Belege mehr eingereicht werden. Die Belege sind aufzubewahren und nur noch auf konkrete Nachfrage des Finanzamts vorzulegen.

„Erstmalig müssen Sie der Einkommensteuererklärung nur noch dann Belege beifügen, wenn diese in den Formularen ausdrücklich verlangt werden“, erläutert Zitzelsberger die Neuerung.

Belegvorlagepflicht wird zu Belegvorhaltepflicht

Aus der Belegvorlagepflicht wird eine Belegvorhaltepflicht. „Bei Bedarf fordert das Finanzamt die Belege an, die es sehen will. Dazu sind die Belege mindestens bis zum Abschluss des Besteuerungsverfahrens aufzubewahren.“

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Finanzamts (www.finanzverwaltung.nrw.de) zur Verfügung.

Die Finanzverwaltung bietet natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Die Steuererklärung kann am Computer erstellt und über „Elster“ elektronisch ans Finanzamt geschickt werden.

Hierfür kann das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung unter „Elster – Ihr Online-Finanzamt“ oder ein im Handel erhältliches Steuerprogramm genutzt werden. Wer sich dort registriert, erhält ein persönliches Elster-Zertifikat und damit nicht nur einen bequemen und sicheren, sondern auch papierlosen Zugang zu seinem Finanzamt. Zusätzlich steht mit der Registrierung der Belegabruf, auch vorausgefüllte Steuererklärung genannt, zur Verfügung.

Gespeicherte Daten

Um die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern, können über den Belegabruf einige der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten eingesehen, abgerufen und direkt in die Steuererklärung eingefügt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Allerdings stehen der Finanzverwaltung wegen gesetzlicher Übermittlungsfristen einige Daten gegebenenfalls erst ab dem 28. Februar zur Verfügung und sind auch erst dann über die vorausgefüllte Steuererklärung abrufbar.

Elektronisches Verfahren erleichtert

„Die vorausgefüllte Steuererklärung hat den Vorteil, dass Sie bereits dem Finanzamt vorliegende Daten nicht mehr eingeben, sondern nur noch überprüfen und gegebenenfalls ergänzen müssen“, erläutert Zitzelsberger.

Die ausgefüllte Steuererklärung wird schließlich auf elektronischem Wege und aufgrund der vorherigen Registrierung authentifiziert – ohne Ausdruck und ohne Unterschrift – direkt an das Finanzamt gesendet. Weitere Informationen stehen unter www.elster.de bereit.

>>>Weitere Informationen

  • Das Finanzamt Hagen hat einige weitere Informationen zur Steuererklärung 2017 zusammengestellt. Vordrucke für die Steuererklärung befinden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.formulare-bfinv.de). Dort und auf den Seiten der Finanzverwaltung (www.finanzver waltung.nrw.de) stehen zusätzliche Informationen rund um das Thema Steuern zur Verfügung. Auch Elster gibt durch Hilfetexte zu den Eintragungsfeldern Hinweise zur Erstellung der Erklärung.
  • Grundfreibeträge
  • Der Grundfreibetrag steigt von 8652 Euro im Jahr und pro Person auf 8820 Euro. Wer ein noch geringeres zu versteuerndes Einkommen hat, muss keine Einkommensteuer zahlen. Der Höchstbetrag für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt (zum Beispiel Kosten für Ernährung, Wohnung, Hausrat) einer gesetzlich unterhaltsberechtigten und gleichzeitig bedürftigen Person (zum Beispiel Eltern, Kinder) wurde ebenfalls von 8652 Euro auf 8820 Euro angehoben.
  • Kinderfreibetrag
  • Der Kinderfreibetrag steigt um 54 Euro auf 2358 Euro pro Elternteil beziehungsweise um 108 Euro auf 4716 Euro pro Elternpaar.
  • Altersvorsorge
  • Für Bürger, die 2017 Rentner geworden sind, beträgt der Besteuerungsanteil insbesondere für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 74 Prozent. 2017 bleiben somit 26 Prozent der vollen Bruttojahresrente steuerfrei.
  • Beträgt die jährliche Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Alleinstehenden mit Rentenbeginn in 2017 nicht mehr als 13 966 Euro und liegen keine weiteren Einnahmen vor, fallen grundsätzlich keine Steuern an. Bei zusammenveranlagten Personen, so die aktuelle Regelung, verdoppelt sich dieser Betrag auf exakt 27 932 Euro.