Hohenlimburg. . Marco Slupek behauptet, er sei „mündlich angestellt“ gewesen und fordert noch 2100 Euro. Der Verein lehnt eine Zahlung ab

Der Sportverein Hohenlimburg 1910 und sein Ex-Cheftrainer – gestern Vormittag gab’s ein Wiedersehen vor Gericht.

Marco Slupek (45), von Februar 2016 bis September 2017 Übungsleiter des Fußball-Landesligisten, hat beim Arbeitsgericht eine Klage eingereicht (Az. 5 Ca 2283/17): Er will vom Verein noch Geld sehen. Für die Monate September, Oktober und November 2017 jeweils 700 Euro. Also insgesamt 2100 Euro, plus Zinsen. Doch so sehr sich Richter Michael Seidel auch bemühte, die Parteien zu einer finanziellen Einigung zu bewegen, es war vergeblich. Das Band zwischen Trainer und Club scheint für immer zerrissen. Und beim Thema Geld hört der Spaß auf.

Rückblick: Wie ein Blitz aus heiterem Himmel schlug am 21. September letzten Jahres die Nachricht ein, Zehner-Coach Slupek habe überraschend seinen Rücktritt erklärt. Die Hintergründe dafür wurden seinerzeit von beiden Seiten nur nebulös umschrieben. Von einem „Vertrauensbruch gegenüber der Mannschaft“ sprach der Trainer, der „keine Basis mehr für eine weitere Zusammenarbeit“ sah.

Der Vorstand erkannte „unüberbrückbare Differenzen, die sich aufgetan hätten“ und „Dinge, die man nicht mehr kitten könnte.“

Anwalt reist eigens aus Frankfurt an

Darüber wurde gestern vor der fünften Kammer des Arbeitsgerichts kein Wort mehr verloren. Vor dem Richter ging es insbesondere um die Frage, in welchem arbeitsrechtlichem Verhältnis der Verein und sein Coach überhaupt zueinander standen: Ist Kläger Marco Slupek, wie dieser selbst behauptet, damals als Trainer „mündlich angestellt“ worden, „für 700 Euro netto im Monat, zuzüglich vom Sportverein abzuführender Sozialausgaben“?

Oder stimmt die Darstellung des Klubs, der Slupeks Tätigkeit lediglich als „Dienstleistungsverhältnis“ einstuft? Dazu wird ein schriftlicher Übungsleiter-Vertrag vorgelegt, „jederzeit kündbar von beiden Seiten“, unterschrieben und datiert vom 2. Januar 2016. Darin sind „2400 Euro im Kalenderjahr, steuerfrei“, also die Zahlung von 200 Euro netto pro Monat, vereinbart. Neben der Übungsleiterpauschale ist zusätzlich die Erstattung von Fahrtkosten geregelt.

Vom Vorstand des SV Hohenlimburg 1910 saß 1. Vorsitzender Bernd Preußner auf Beklagtenseite, sein Stellvertreter Hans-Werner Hartung hörte vom Zuschauerraum aus zu. Kläger Slupek hatte seinen Anwalt Horst Kletke aus Frankfurt anreisen lassen, der bereit gewesen wäre, sich auf Zahlung von 3500 Euro zu einigen. Das lehnte der Vorstand ab.

Bevor das Verfahren weitergeht, muss nun geklärt werden, ob das Arbeitsgericht überhaupt zuständig ist oder womöglich das Amtsgericht.