Bis zum Stichtag 31. Dezember 2015 hatten Bundesländer die Möglichkeit, Mindestabstände von Windkraftanlagen zur geschlossenen Wohnbebauung festzulegen. NRW hat unter der rot-grünen Landesregierung darauf verzichtet.

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2015 hatten Bundesländer die Möglichkeit, Mindestabstände von Windkraftanlagen zur geschlossenen Wohnbebauung festzulegen. NRW hat unter der rot-grünen Landesregierung darauf verzichtet.

Nach Aussage der Landesregierung soll der neue Windenergie-Erlass im Frühjahr 2018 vorgelegt werden. „Aktuell läuft die Auswertung der zahlreichen Stellungnahmen“, so Volker Stößel, Sprecher des NRW-Wirtschaftsministeriums.

In den neuen Windenergie-Erlass, so Stößel, werde ein Fallbeispiel aufgenommen, das zeige, welche Lärmschutzanforderungen an einen Windpark durchschnittlicher Größe zu stellen seien. Für fünf Anlagen der 3-Megawatt-Klasse seien beispielsweise 1500 Meter erforderlich. Die Ziele des schwarz-gelben Koalitionsvertrags würden somit rechtssicher umgesetzt.

Ein Erlass könne Gesetzte und Rechtsprechung präzisieren, diese jedoch nicht ignorieren, so Stößel.