Die bisherigen „grünen“ Umweltzonen erfassen lediglich den Ausstoß von Feinstaub, es ist jedoch erwiesen, dass Stickoxide (NOx) genauso gesundheitsschädlich sind.

Die bisherigen „grünen“ Umweltzonen erfassen lediglich den Ausstoß von Feinstaub, es ist jedoch erwiesen, dass Stickoxide (NOx) genauso gesundheitsschädlich sind.

In vielen Großstädten, so auch in Hagen, werden die von der EU-Kommission seit 2015 vorgegebenen Luftreinhaltungsrichtwerte von durchschnittlich 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid/m³ im Jahr schon seit langem oft drastisch überschritten. Hier drohen hohe Bußgelder.

Vor diesem Hintergrund eröffnet der Gesetzgeber den Städten die Möglichkeit, in besonders belasteten Bereichen wie der Finanzamtsschlucht „blaue Umweltzonen“ einzuführen. In diese dürfen dann nur Fahrzeuge mit blauer Plakette einfahren.

Das Bundesumweltministerium hatte die Einführung der blauen Plakette ursprünglich für das Jahr 2019 geplant. Angesichts diverser Gerichtsurteile und drohender Zwangsgelder sieht es aktuell so aus, als könne dies auch schon deutlich früher geschehen.

Ob und in welchem Umfang die jeweiligen Städte dann blaue Umweltzonen ausweisen, entscheidet jede Kommune aber letztlich selbst. Entscheidend hierfür dürfte wohl die Einhaltung der NOx-Grenzwerte sein.

Alle Diesel-Pkw unterhalb der Euro-6-Norm dürfen in blaue Umweltzonen nicht mehr einfahren. Außerdem erhalten alle Benziner, die bereits jetzt die grüne Plakette haben, auch eine blaue Plakette. Selbstverständlich auch alle Elektro- und Hybridfahrzeuge.

Die Halter dieser Fahrzeuge ersetzen ihre grüne Plakette ganz einfach durch die blaue. Wer in einer blauen Umweltzone ohne gültige Plakette und ohne Ausnahmegenehmigung erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit.