Eilpe. . 30 Euro fordert der Verwalter eines Parkplatzes in Eilpe von Parksündern, die ohne Parkscheibe parken. Dieter Krause hält das für Wucher.

  • Dahler hat sein Auto nur sechs Minuten ohne Parkscheibe abgestellt und soll jetzt 30 Euro zahlen.
  • ADAC hält das Vorgehen des Parkplatz-Verwalters für strittig.
  • Rewe hat Verständnis für Kunden und erinnert mit Neon-Schildern an die Parkscheibenpflicht

Was darf es eigentlich kosten, so ein Knöllchen für eine vergessene Parkscheibe? 10 Euro verlangt die Stadt Hagen. 15 Euro, wenn die Politesse nach 30 Minuten ein zweites Mal kommt. Nach einer Stunde sind es schließlich 20 Euro. 30 Euro soll Dieter Krause aus Dahl jetzt berappen. Allerdings nicht an die Stadt, sondern an die „A+H Bauträger und Verwaltungs GmbH“, die sich um den Parkplatz am Einkaufszentrum in Eilpe kümmert. Dabei hat er nur sechs Minuten auf dem Parkplatz gestanden.

„So eine Summe für einen kurzen Augenblick“, sagt Dieter Krause, der „nur mal eben in der Apotheke war. Ich habe mich ja nicht einfach so auf den Parkplatz gestellt, sondern habe ja eingekauft. Ich war Kunde, so wie es auf den Schildern gefordert wird.“

Selbstgemachtes Knöllchen am Auto

15 Euro sind durch 30 Euro ersetzt worden. So viel sollen Parksünder in Eilpe jetzt zahlen.
15 Euro sind durch 30 Euro ersetzt worden. So viel sollen Parksünder in Eilpe jetzt zahlen. © Michael Kleinrensing

Ein Kunde, der seiner Ansicht nach jetzt viel zu tief in die Tasche greifen soll: „Das ist Wucher.“ Denn als Krause zu seinem Auto zurückkommt, steckt ein selbst gefertigtes Knöllchen an seinem Pkw.

Vier Gründe sind dort angegeben, die ein Bußgeld aus Sicht von „A+H“ rechtfertigen: Die Parkzeit ist überschritten; die Parkscheibe ist falsch eingestellt; der Fahrer hat das Gelände verlassen; die Parkscheibe ist nicht benutzt worden. So wie im Fall von Dieter Krause. Für den Fall, dass er nicht überweist, wird ein gerichtliches Mahnverfahren durch einen Rechtsanwalt angedroht, das mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. „A+H“ will sich zu dem Fall nicht äußern.

ADAC sieht das Vorgehen skeptisch

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Der ADAC sieht das Vorgehen privater Parkraumbewirtschafter durchaus skeptisch. Es sei strittig, eine Vertragsstrafe geltend zu machen und sich dabei lediglich auf Hinweisschilder oder angebrachte Vertragsbedingungen zu berufen, erklärt ein Sprecher des Clubs auf WP-Anfrage. „Bislang haben allerdings Gerichte Vertragsstrafen von bis zu 30 Euro als zulässig erachtet“, so der Sprecher weiter.

In einem Fall sogar ein Autofahrer, weil er nachgewiesen sieben Tage zu Unrecht auf einem privaten Park-and-Ride-Parkplatz gestanden habe (Amtsgericht Schwabach Az.: 1 C 1279/08). Höchstrichterlich sei der Sachverhalt allerdings noch nicht geklärt. Und weiter teilt der ADAC mit: „Die Parkraumbewirtschafter können aber keine beliebig hohen Vertragsstrafen in ihren AGB festlegen.“

Autofahrer geht durch das Parken einen Vertrag ein

Dass private Betreiber kassieren dürfen, meint auch der Hagener Verkehrsrechtler Jörg Elsner: „Durch sein schlüssiges Verhalten geht der Autofahrer einen Vertrag ein“, so der Anwalt, „Beträge um die 30 Euro tauchen in diesem Zusammenhang immer wieder auf.“ Juristisch strittig sei, ob man das Bußgeld auch gegen den Halter eines Fahrzeug geltend machen dürfe oder lediglich gegen den Fahrer. „Der Besitzer geht streng genommen den Vertrag nicht ein. Das Landgericht Kaiserslautern sieht das zumindest so.“

Bei Rewe, dem größten Mieter im Einkaufszentrum Eilpe, scheint das Problem bekannt. Seit einigen Wochen erinnert Rewe seine Kunden auf großen, neonfarbenen Schildern an die Parkuhr. Das Unternehmen kann die Kritik an der Parkraumüberwachung aus Kundensicht durchaus verstehen. Aber: „Wir bieten den Kunden grundsätzlich frei zugängliche Parkflächen für den Einkauf an“, sagt Sprecherin Julia Hertin. „Dieser Service wird allerdings an einigen wenigen Standorten von Fremd- und Dauerparkern ausgenutzt.“ Deshalb habe man eine Regelung eingeführt, auf die gut sichtbar hingewiesen werde.

Discounter nebenan verlangt nur die Hälfte

Zumindest darüber lässt sich am Beispiel Eilpe trefflich streiten. Denn wer das Gelände über den Lidl-Parkplatz nebenan anfährt, passiert zwar ein Hinweisschild. „Doch das befindet sich hinter einer Baumkrone und ist nicht sichtbar“, sagt Dieter Krause.

Übrigens: Lidl beschränkt sich auf ein Bußgeld von 15 Euro.