Schwerte. Bereits im Juni haben Bundestag und Bundesrat einer Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt. Ab Juli sollten Alleinerziehende davon profitieren, dass der Staat nun länger in Vorleistung geht, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Seither stapeln sich auch im Schwerter Jugendamt die Anträge – bearbeitet werden dürfen sie aber noch nicht.
Bereits im Juni haben Bundestag und Bundesrat einer Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zugestimmt. Ab Juli sollten Alleinerziehende davon profitieren, dass der Staat nun länger in Vorleistung geht, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Seither stapeln sich auch im Schwerter Jugendamt die Anträge – bearbeitet werden dürfen sie aber noch nicht.
Gut 250 Neuanträge auf Unterhaltsvorschuss sind in den vergangenen Wochen in der Schwerter Verwaltung aufgelaufen, wie Stadtsprecher Alexander Nähle auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt. Dass es zu einem Anstieg von Antragsstellungen kommen würde, war bereits vorab erwartet worden. Denn die Neufassung des Gesetzes gewährt Alleinerziehenden nun einen Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil zahlungssäumig ist. Bislang wurde der Zuschuss bis zum zwölften Lebensjahr und maximal für 72 Monate gewährt. Auch die Obergrenze soll im neuen Gesetzestext aufgehoben sein. Die Kosten für die Vorauszahlungen teilen sich jeweils Kommunen und Länder.
Mehrkosten für die Kommune
Für Schwerte heißt das nun konkret, dass 48 Prozent der Kosten auf die Stadt entfallen, 52 Prozent vom Land NRW kommen. Wie Sozialdezernent Hans-Georg Winkler unserer Zeitung sagte, soll die Gesetzesreform den Schwerter Haushalt anstatt mit bisher 396 000 Euro zukünftig mit 696 000 Euro zuzüglich Personalkosten belasten. Rückwirkend zum 1. Juli tritt die Reform in Kraft.
Aber trotz des Antragsaufkommens im Rathaus kann bis jetzt kein Einziger davon bearbeitet werden. Nicht solange das Gesetz nicht von letzter Instanz abgesegnet wurde.
Unterschrift fehlt noch
„Wir können bis dahin nichts machen“, sagt Alexander Nähle. Denn obwohl Bundestag und Bundesrat in Berlin sich einig waren, fehlt bis heute die notwendige Unterschrift des Bundespräsidenten Frank -Walter Steinmeier. Zwar liegt der Gesetzesentwurf bereits in Schloss Bellevue vor, aber muss vor der Unterzeichnung einer juristischen Prüfung unterzogen, die Reform als verfassungskonform bewertet werden.
Und da neben dem neuen Unterhaltsbezuschussungsgesetz derzeit 22 weitere Texte zur Prüfung vorliegen, verzögert sich die Bearbeitung. Solange sich an dieser Stelle nichts tut, bleiben auch der Stadtverwaltung Schwerte und allen anderen Kommunen momentan die Hände gebunden, was diese Anträge angeht.