Hagen. . Eigentlich dürfen Plakate erst sechs Wochen vor der Wahl aufgestellt werden. In Hagen war es durch ein Versehen ein wenig früher möglich.

  • Bürger ärgern sich über frühe Wahl-Plakatierung in Hagen
  • Eigentlich erst genau sechs Wochen vor Wahl erlaubt
  • Stadt Hagen hatte aber früheres Datum in Erlaubnis geschrieben

Waren die Parteien da zu voreilig? Eigentlich darf erst sechs Wochen vor einer Wahl mit der Plakatierung begonnen werden – das wäre also am Sonntag gewesen. Doch schon seit Freitag vergangener Woche waren Bundestagswahl-Plakate in der Stadt zu sehen. Das ist Bürgern aufgestoßen, die sich an die Stadtredaktion gewandt haben. Gleichwohl: Die Parteien haben ganz legal gehandelt, wie Stadtsprecher Michael Kaub erklärt.

Demnach gibt es in der Tat die Sechs-Wochen-Frist vor Wahlen. „Die haben wir aber bislang auch immer großzügig ausgelegt und die Plakatierung ab dem Samstag davor erlaubt.“ Und zwar vor dem Hintergrund, dass die oft ehrenamtlichen Helfer am Wochenende mehr Zeit hätten, um die Plakate aufzuhängen. „In diesem Jahr hat aber ein neuer Mitarbeiter diese Erlaubnis ausgestellt und sie schon auf den 11. August terminiert“, so Kaub. Also: Die Parteien bekamen sogar bescheinigt, dass sie schon ab Freitag plakatieren durften.

Abgehängt werden müssen die Plakate übrigens in der Woche nach der Wahl. Wenn danach noch welche hängen, wird für die Parteien auch nicht gleich ein Bußgeld fällig. „Dann erinnern wir sie daran und weisen darauf hin, dass ansonsten die Stadt sie auf Kosten der Partei entfernt“, so Michael Kaub.