Hagen. . Mit den nahenden Sommerferien steht für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres vor der Tür. Damit auch arbeitslose Menschen ihren Urlaub genießen können, gilt es einige Dinge zu beachten, bevor die Koffer gepackt werden. Denn Arbeitslose müssen eigentlich auch während der Urlaubszeit für Vermittlungen zur Verfügung stehen – es gibt allerdings Ausnahmen.
Mit den nahenden Sommerferien steht für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres vor der Tür. Damit auch arbeitslose Menschen ihren Urlaub genießen können, gilt es einige Dinge zu beachten, bevor die Koffer gepackt werden. Denn Arbeitslose müssen eigentlich auch während der Urlaubszeit für Vermittlungen zur Verfügung stehen – es gibt allerdings Ausnahmen.
Der Urlaubsantrag ist dabei kurz vor Reiseantritt zu stellen. Er kann bewilligt werden, wenn keine Beeinträchtigung der Vermittlungsaussichten zu erwarten ist. Dies ist entweder persönlich in der Agentur für Arbeit in Hagen oder telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800/4555500 möglich.
Bei einer Urlaubsdauer bis zu 21 Tagen im Kalenderjahr kann für den gesamten Zeitraum Arbeitslosengeld weitergezahlt werden. Zu beachten bleibt: Bei einem längeren, aber genehmigten Urlaub, gibt es ab dem 22. Kalendertag keine Leistungen mehr von der Arbeitsagentur. Bei einer Ortsabwesenheit von zusammenhängend mehr als sechs Wochen im Jahr wird die Zahlung bereits ab dem ersten Urlaubstag eingestellt.