Wehringhausen. . 23 Millionen Euro muss der Hagener Batteriehersteller Hawker wegen illegaler Preisabsprachen zahlen. Das hat das Bundeskartellamt entschieden.

  • Illegale Preisabsprachen mit einem Unternehmen aus Brilon sind der Grund für die drastische Strafe.
  • Firmen haben vereinbart, Schwankungen an der Rohstoffbörse automatisch an Kunden weiterzugeben.
  • Hawker kann gegen die Entscheidung Einspruche vor dem Oberlandesgericht einlegen.

Die Hakwer GmbH Hagen muss eine Millionen-Strafe zahlen. Das teilte das Bundeskartellamt gestern mit. Hintergrund sind illegale Preisabsprachen, die der Batteriehersteller, der zur weltweit operierenden Enersys-Gruppe gehört, mit dem Unternehmen Hoppecke Batterien GmbH aus Brilon getroffen haben soll.

Die Bundesbehörde hat eine Gesamtstrafe in Höhe von 28 Millionen Euro gegen die beiden Unternehmen verhängt. Auf Hoppecke entfallen nach Angaben von Geschäftsführer Heinrich Becker 4,96 Millionen. Rund 23 Millionen beträgt demnach die Strafe für Hawker.

Geschäftsführer äußert sich noch nicht

Hawker-Geschäftsführer Magnus Becker will sich vor Schließung der US-Börse nicht äußern.
Hawker-Geschäftsführer Magnus Becker will sich vor Schließung der US-Börse nicht äußern.

Hawker-Geschäftsführer Magnus Becker (auch 1. Vorsitzender der Spielvereinigung Hagen 11) war gestern noch nicht zu einer Stellungnahme bereit. Er verwies am späten Nachmittag gegenüber unserer Zeitung auf die noch laufenden Geschäfte an der Börse in den USA.

Hoppeke-Chef Heinrich Becker erklärte gegenüber der WP: „Als der Fall aufkam, haben wir sofort und vollumfänglich mit dem Kartellamt kooperiert.“ Das sei bei der Festsetzung des Bußgelds berücksichtigt worden. Weiter sagte er: „Dieses Bußgeld ist eine schmerzliche Lektion für Hoppecke.“

Zuschlag selbst ist zulässig

Der Hawker-Sitz in Wehringhausen. Auf den Brachflächen produzierte einst Varta.
Der Hawker-Sitz in Wehringhausen. Auf den Brachflächen produzierte einst Varta. © Hans Blossey

Konkret geht es bei der Preisabsprache um den sogenannten „Metallteuerungszuschlag“ (MTZ). Dieser wiederum bildet laut Bundeskartellamt einen „wesentlichen Preisbestandteil“ von Bleibatterien. „Der Zuschlag ist ein zulässiges Instrument“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, „Änderungen des Rohstoffpreises fließen so quasi automatisch in den Abgabepreis von Produkten ein. Der Lieferant kann so ein Rohstoffpreisrisiko auf den Abnehmer abwälzen.“

Eindeutig unzulässig sei es jedoch, dass sich Lieferanten untereinander abstimmen, einen solchen Zuschlag branchenweit als Standard einzuführen. Das ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes in diesem Fall geschehen. Der Wettbewerb „um andere Preismodelle“ werde so ausgeschaltet.

Durchsuchungen schon im Jahr 2014

Eingeleitet worden war das Verfahren gegen die Unternehmen bereits im Jahr 2014. Die Exide Technologies GmbH aus Bündingen hatte seinerzeit einen Kronzeugenantrag gestellt. Dieser wiederum hatte Durchsuchungen zur Folge. Während Hawker und Hoppecke jetzt Strafen zahlen müssen, wurde gegen Exide kein Bußgeld verhängt.

Absprachen hatte es nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes bereits Anfang des Jahres 2004 gegeben. Hintergrund waren damals die steigenden Bleipreise. Im Vordergrund standen sogenannte Stationärbatterien, wie sie beispielsweise bei der Notstromversorgung zum Einsatz kommen. Seinerzeit sei vereinbart worden, den bereits in den 70er-Jahren entwickelten „Metallteuerungszuschlag“ wieder durchgängig anzuwenden. Dessen Höhe orientiert sich direkt an den Bleipreisnotierungen an der Rohstoffbörse in London.

Einspruch vor dem Oberlandesgericht möglich

Einigkeit bestand laut Kartellamt darin, dass die Bleikosten über einen MTZ weitergegeben werden. Auf Verbandssitzungen sei das bestätigt worden. Darüber hinaus habe es vom 11. September 2012 bis 18. März 2014 ein Einvernehmen zwischen Hawker, Hoppecke und Exide gegeben, auch bei Traktionsbatterien (eingesetzt beispielsweise in Gabelstaplern) per MTZ Kosten an Kunden weiterzugeben.

Das Kartellamt hebt hervor, dass die umfassende Kooperation von Hoppecke Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes gehabt habe. Von Hawker ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede.

Die Geldbußen gegen Hoppecke sind bereits rechtskräftig. Hawker könnte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.

>>HINTERGRUND: 371 MITARBEITER IN HAGEN

  • 371 Mitarbeiter sind derzeit bei Hawker in Hagen beschäftigt, 26 davon sind Auszubildende bzw. Trainees.
  • Zuletzt hatte es Diskussionen um die Zukunft des Unternehmens am Standort Hagen gegeben, an dem bereits seit 1887 Batterien produziert werden.
  • Hintergrund sind Bestrebungen, in der europäischen Union die Verarbeitung von Blei zu verbieten.