Hagen. . Schuldner, deren Gehalt gepfändet wird, um das Geld an die Gläubiger zurückzuzahlen, dürfen ab dem 1. Juli mehr Nettoeinkommen behalten. Darauf weist die Schuldner- und Insolvenzberatung des AWO-Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis hin. Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich zum 1. Juli 2017 auf 1139,99 Euro. „Die neue Regelung führt dazu, dass viele verschuldete Arbeitnehmer deutlich mehr Gehalt ausgezahlt bekommen als bisher“, erklärt AWO-Schuldnerberater Tom Höppner.

Schuldner, deren Gehalt gepfändet wird, um das Geld an die Gläubiger zurückzuzahlen, dürfen ab dem 1. Juli mehr Nettoeinkommen behalten. Darauf weist die Schuldner- und Insolvenzberatung des AWO-Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis hin. Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich zum 1. Juli 2017 auf 1139,99 Euro. „Die neue Regelung führt dazu, dass viele verschuldete Arbeitnehmer deutlich mehr Gehalt ausgezahlt bekommen als bisher“, erklärt AWO-Schuldnerberater Tom Höppner.

Der Freibetrag erhöht sich, sobald gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen. Bei einer Lohnpfändung wird beispielsweise der Tabellenfreibetrag bei einer Unterhaltspflicht auf jetzt 1569,99 Euro angehoben.

Auswirkungen auf Konten

Die sogenannten Pfändungsfreigrenzen bestimmen, wie viel Geld säumige Schuldner zum Leben behalten dürfen. Hierfür gibt es eine amtliche Tabelle. Betroffene sollten darauf achten, dass der Arbeitgeber die neuen Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli zugrunde legt. Sozialleistungen wie Kindergeld oder Wohngeld werden weiterhin nicht gepfändet.

Die Erhöhung der Freigrenzen wirkt sich auch auf Konten aus, die gepfändet werden. Jedoch ist der Schutz etwas geringer: Der Sockelbetrag für Alleinstehende liegt künftig bei 1133,80 Euro im Monat.