Vor dem Jahr 2007 half der Staat mit dem sogenannten Erziehungsgeld. Es gab 300 Euro (vormals 600 D-Mark).

Vor dem Jahr 2007 half der Staat mit dem sogenannten Erziehungsgeld. Es gab 300 Euro (vormals 600 D-Mark).

Wer über 30 000 Euro verdiente, erhielt die Förderung überhaupt nicht. Was viele Eltern allerdings nicht ahnen – und darauf weist auch die Hagener Mutter Marlena Luks-Vogt hin – ist, dass das Elterngeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das heißt: Elterngeld, Kranken- oder Arbeitslosengeld (Sozialleistungen) werden bei Verheirateten den Einkünften des arbeitenden Elternteils zugerechnet. Dadurch wird der Steuersatz höher, was letztlich Steuernachzahlungen nach sich zieht.

Eltern haben die Möglichkeit, während sie Elterngeld erhalten, wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen. Mütter und Väter können die Elterngeld-Leistung dann länger in Anspruch nehmen.

Und zwar erhält man es doppelt so lange (aber in maximal halber Höhe). Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate.

Ganz unabhängig davon ist das Mutterschaftsgeld. Es wird berufstätigen Frauen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen danach ausbezahlt.