Da kennt das Gesetz keine Gnade: Auch die in Ehren ergrauten Senioren, die sich zum monatlichen Skat in ihrer Stammkneipe treffen und sich dabei hin und wieder eine Zigarre oder ein Pfeifchen gönnen, muss der Wirt künftig vor die Tür setzen.

Es sei denn, der Gastronom kann seinen rauchenden Gästen ein abgeschlossenes Zimmer als Raucherraum zuweisen, der aber nur „einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche in Anspruch nehmen” darf, wie es im „Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen” formuliert ist, das am 1. Januar in Kraft tritt.

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Das Gesetz enthält freilich eine Reihe von Ausnahmen vom generellen Rauchverbot. Beispielsweise bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten, in Festzelten oder bei Brauchtumsveranstaltungen. In der Regel freilich sind die Gastwirte künftig gehalten, wischen Rauchern und Nichtrauchern zu unterscheiden. Dafür müssen sie entsprechende Vorkehrungen treffen.

Aber noch halten sich die Gastronomen damit zurück. „Was vor allem damit zu tun hat, dass noch keiner weiß, was auf die Betriebe wirklich zukommt”, sagt Lars Martin, Assistent der Geschäftsführung beim Hagener Hotel- und Gaststättenverband. Es gebe zwar zahlreiche Anfragen von Gastronomen, auch zur möglichen Einrichtung von Raucherclubs, „aber allzu viel raten können wir noch gar nicht”, räumt Martin ein. Vor allem von der rechtlichen Seite her sei derzeit noch viel in Fluss, beispielsweise lägen die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz nicht vor. Lars Martin: „Insofern sind wir froh, dass wir noch ein halbes Jahr Zeit haben und die Erfahrungen auswerten können, die Kollegen in jenen Bundesländern gemacht haben, in denen das Rauchverbot schon gilt.” Die sind, was die Frequentierung der Gaststätten angeht, nicht in jedem Fall die besten. So konnten Gastwirte in den nordrhein-westfälischen Grenzgebieten zu Hessen und Niedersachsen in den vergangenen Wochen einen lebhaften Weihnachtsfeier-Tourismus aus den beiden rauchfreien Bundesländern verbuchen, während dort viel weißer Raum in den Reservierungsbüchern blieb.

Weil das Gesetz zwar am 1. Januar in Kraft tritt, aber erst im Juli 2008 „scharf wird”, hält Ordnungsamtsleiter Peter Schmidt den Ball derzeit noch flach. Zwar ist seine Behörde nach dem Gesetz zuständig, wenn Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot fällig werden, aber wie hoch die ausfallen und wie die Einhaltung des Verbots kontrolliert werden soll, weiß auch Peter Schmidt noch nicht: „Ohne Ausführungsbestimmungen ist keine Planung möglich.” Im Übrigen kann sich der Ordnungsamtsleiter kaum vorstellen, dass es in Hagen zu gezielten Raucherkontrollen kommen werde. „Dazu haben wir überhaupt kein Personal.” Überprüfungen könnten allenfalls im Rahmen der gewöhnlichen Jugendschutzkontrollen in den Gaststätten stattfinden.